Hermann Joseph Flade

Hermann Joseph Flade

Redaktion

Über den Betrug bei bei den Volkskammerwahlen empört sich ein 18-jähriger Oberschüler aus dem sächsischen Städtchen Olbernhau. Mit einem Druckkasten stellt Hermann Joseph Flade ungefähr 200 Flugblätter her. Die verstreut er nachts heimlich auf Straßen und Plätzen.

Am 15. Oktober 1950 finden in der DDR die ersten Volkswahlen statt. Der Begriff trügt: Die Bevölkerung hat überhaupt keine Wahl. Denn schon vor den Abstimmungen werden alle Mandate der Interner Link: Volkskammer, der Landtage und Kommunalvertretungen nach einem vereinbarten Schlüssel unter den Parteien und Massenorganisationen verteilt. Es steht von vornherein fest, dass die Interner Link: SED zusammen mit den SED-Abgeordneten der Massenorganisationen die absolute Mehrheit stellt.

Gegen diesen offensichtlichen Betrug empört sich ein 18-jähriger Oberschüler aus dem sächsischen Städtchen Olbernhau. Mit einem Druckkasten stellt Hermann Joseph Flade ungefähr 200 Flugblätter her. Die verstreut er nachts heimlich auf Straßen und Plätzen. Beim ersten Mal geht alles gut, doch am Vorabend der Wahl überrascht ihn eine Streife der Volkspolizei. Hermann Joseph Flade wehrt sich: Er zieht ein Taschenmesser, verletzt einen der Polizisten leicht und entkommt. Zwei Tage später wird er festgenommen.

Mordversuch an einem Volkspolizisten! 5.000 DM Belohnung!

Das kann Interner Link: die Partei nicht auf sich sitzen lassen. Die SED will ein Exempel statuieren: Die Hauptverhandlung gegen Hermann Joseph Flade findet als Interner Link: Schauprozess in der Gaststätte Tivoli statt, dem größten Saal der Kleinstadt. Der ist voll, denn die Parteiorganisationen und Betriebe verpflichten etwa 1.200 ihrer Mitglieder bzw. Mitarbeiter zur Teilnahme. Zum Ärger des Gerichts bekennt sich der junge Angeklagte offen zu seiner Tat. So zitiert ihn das Verhandlungsprotokoll: „Ich sagte mir, bei einer Wahl müsste auch eine andere Stimme gehört werde. Da ich das nicht offen machen konnte, weil ich sonst von der Schule fliegen würde, musste ich das nachts im Geheimen tun.“

Am 10. Januar 1951 verhängt das Gericht das drakonische Urteil: Interner Link: Todesstrafe für Hermann Joseph Flade. In der Bundesrepublik und in West-Berlin ruft das Urteil eine öffentliche Protestwelle hervor. Aber auch in der DDR bricht untergründig ein Sturm der Entrüstung los: Vielerorts tauchen Flugblätter und Wandparolen auf. Unter dem Druck der Proteste sieht sich die SED genötigt, das Todesurteil in großer Hast umzuwandeln. 19 Tage später verkündet man in zweiter Instanz: 15 Jahre Interner Link: Zuchthaus. Nachdem Hermann Joseph Flade zwei Drittel seiner Strafe in Interner Link: Bautzen, Interner Link: Torgau und Interner Link: Waldheim verbüßt hat, wird er 1960 im Rahmen einer großen Amnestie entlassen. Er verlässt die DDR und geht in den Westen.

Fussnoten

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