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Acht Monate Haft wegen „öffentlicher Herabwürdigung“.

Acht Monate Haft wegen „öffentlicher Herabwürdigung“: Hier der Entlassungsschein von Reinhard Schult aus der Untersuchungshaftanstalt Berlin (1980).
Acht Monate Haft wegen „öffentlicher Herabwürdigung“: Hier der Entlassungsschein von Reinhard Schult aus der Untersuchungshaftanstalt Berlin (1980).
Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft

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