Vor ihrer Abschiebung in den Westen wird Vera Wollenberger noch wegen „Zusammenrottung“ zu sechs Monaten Haft verurteilt.

Quelle: Neues Deutschland, 29. Januar 1988
Abschrift:
Wegen Zusammenrottung verurteiltDas Stadtbezirksgericht Berlin-Lichtenberg verurteilte am Donnerstag die Angeklagte Vera Wollenberger wegen des erwiesenen Versuchs der Teilnahme an einer Zusammenrottung nach Paragraph 217, Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches, zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Neues Deutschland, 29.1.1988