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Am 6. April 1968 findet der Volksentscheid zur neuen Verfassung der DDR statt.

Am 6. April 1968 findet der Volksentscheid zur neuen Verfassung der DDR statt. Angeblich stimmen 94,5 Prozent der Bürger der neuen Verfassung zu. Die Qualität des Volksentscheids unterscheidet sich kaum von den üblichen Praktiken bei Wahlen in der...
Am 6. April 1968 findet der Volksentscheid zur neuen Verfassung der DDR statt. Angeblich stimmen 94,5 Prozent der Bürger der neuen Verfassung zu. Die Qualität des Volksentscheids unterscheidet sich kaum von den üblichen Praktiken bei Wahlen in der DDR. In Artikel 1 der Verfassung wird die „führende Rolle“ der SED festgeschrieben. Die Grundrechte der Bürger werden durch Grundpflichten – und ein zur selben Zeit verabschiedetes neues sozialistisches Strafrecht – systematisch begrenzt. Im Bild: Von der SED organisierte Demonstration am 5. April 1968 vor der Humboldt-Universität Unter den Linden, welche die Zustimmung der Bevölkerung zur neuen Verfassung unterstreichen soll.
Quelle: Bundesarchiv/183-G0405-0028-001/Eva Brüggemann

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