Der Unbeugsame: Erkennungsdienstliche Behandlung von Joachim Gäbler.
Der Unbeugsame: Erkennungsdienstliche Behandlung von Joachim Gäbler nach seiner Verhaftung im Mai 1951. 1992 stellt er, stellvertretend für seine damaligen Mitschüler, einen Strafantrag gegen die noch lebenden Akteure des Prozesses von 1951. Daraufhin ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung gegen ehemalige Richter. Ein Verfahren wird wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt, ein anderes endet mit einer Geldbuße von 4.000 DM. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer