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Brief von Roland Jahn an Erich Honecker, in dem er den Staatsratsvorsitzenden der DDR dazu auffordert, die notwendigen Schritte zu seiner Rückkehr in die DDR einzuleiten.

26. Juni 1983: Brief von Roland Jahn an Erich Honecker, in dem er den Staatsratsvorsitzenden der DDR dazu auffordert, die notwendigen Schritte zu seiner Rückkehr in die DDR einzuleiten.
26. Juni 1983: Brief von Roland Jahn an Erich Honecker, in dem er den Staatsratsvorsitzenden der DDR dazu auffordert, die notwendigen Schritte zu seiner Rückkehr in die DDR einzuleiten.
Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft

Abschrift:

A b s c h r i f t

Roland Jahn
6900 Jena
Käthe-Kollwitz-Str. 14
zur Zeit: 1000 Berlin 36
Erkelenzdamm 67


Staatsrat der DDR
Der Vorsitzende

1020 Berlin
Marx-Engels-Platz


Berlin-West, den 26.6.83


Werter Herr Honecker !

Leider erhielt ich auf meinen Brief vom 10.6.83 an Sie betreffs meiner Rückkehr in die DDR keine Antwort. Statt dessen veröffentlichte das Außenministerium der DDR am 21.6. den Wortlaut eines Schriftstückes vom 19.1.83. Wie ich bereits mehrfach erklärte, ist dieses Ersuchen zur Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR das Ergebnis eines fünfmonatigen psychischen Drucks in der U-Haft der Staatssicherheit. Dabei wurden die verschiedensten Formen wie Isolationshaft, Rechtsbeugung (z.B. fristlose Entlassung von der Arbeitsstelle), Einwirken auf persönliche Angelegenheiten, Verurteilung zu Freiheitsentzug entgegen der Gesetze der DDR, bis hin zur körperlichen Gewalt (bis zur Bewusstlosigkeit) angewandt. Nach meiner vorzeitigen Entlassung aus dem Gefängnis habe ich sofort das von mir verfasste Schriftstück vom 19.1.83 für nichtig erklärt. Dies habe ich nicht schriftlich getan, da unter psychischem Druck gemachte Erklärungen immer rechtlich ungültig sind.

Ich habe gegenüber dem Ministerium des Innern erklärt, dass es mein ausdrücklicher Wille ist, Staatsbürger der DDR zu sein.

Ich möchte sie nochmals darauf aufmerksam machen, dass meine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nach DDR-Gesetzen rechtswidrig ist. Gemäß § 15 (3) des Staatsbürgerschaftsgesetzes wird die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR erst mit der Aushändigung der Urkunde wirksam. Eine solche habe ich nie erhalten. Grundlage zur Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR bildet nur ein bei zuständigen Organen gestellter formeller Antrag gemäß § 10 des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Das bei der Staatssicherheit vorliegende Schriftstück entspricht diesem nicht (Siehe § 10 des Staatsbürgerschaftsgesetzes der DDR vom 20. Febr. 1967).

Da ich nicht beabsichtige, eine andere Staatsbürgerschaft anzunehmen und bis zum heutigen Tage mich keinem Aufnahmeverfahren gestellt habe, erkennt die Regierung der DDR mit ihrer Maßnahme gegen mich die Staatsbürgerschaft der BRD für Bürger der DDR indirekt an.

Die juristische Sachlage und vor allem die gegen mich angewandte Gewalt machen alle Versuche der Rechtfertigung der DDR-Behörden unglaubwürdig. Die Glaubwürdigkeit der DDR betreffs meiner Angelegenheit kann nur erreicht werden, indem mein Wille, in der DDR zu leben, respektiert wird und mir eine kurzfristige Wiedereinreise in die DDR ermöglicht wird.

Ich fordere Sie auf, die notwendigen Schritte zur Absicherung meiner Rückkehr in die DDR einzuleiten.

Roland Jahn

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