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Demokratischer Block

In der DDR sind ab 1949 außer der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) vier weitere Parteien zugelassen: die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU), die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD), die National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) und die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD). In einem mehrjährigen Prozess werden diese Parteien zu Erfüllungsgehilfen der SED umfunktioniert. Zu diesem Zweck schließt die SED die Parteien unter einem Dachverband, dem „Demokratischen Block“, zusammen. Ohne dessen Einverständnis dürfen die einzelnen Parteien keine Entscheidungen treffen. Gibt es anfangs noch Streit um politische Grundentscheidungen, bestimmt die SED ab den 1950er Jahren allein. Sie befindet auch darüber, welche Kandidaten die anderen Parteien bei den „Wahlen“ präsentieren dürfen. Gewählt wird stets der gesamte Block, das heißt, man kann in der DDR keine einzelnen Personen oder Parteien wählen. Die im Demokratischen Block vereinigten Parteien heißen „Blockparteien“. Im Volksmund nennt man sie auch abwertend „Blockflöten“. Erst im Herbst 1989 wird eine Partei außerhalb des Blocks gegründet: die Sozialdemokratische Partei (SDP).


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