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Isolierungs- und Internierungslager

Ein Internierungslager ist in der Regel ein von einem Staat organisiertes Lager, in dem der Freiheitsentzug von politischen Gegnern oder militärischen Feinden systematisch angeordnet wird. In der Sowjetischen Besatzungszone richtet die SowjetunionSpeziallager“ ein, die 1950 aufgelöst werden. Auch in der DDR werden detaillierte Pläne für Internierungs- und Isolierungslager ausgearbeitet. Zu Internierungen selbst kommt es nicht.

Am 26. Januar 1967 findet unter der Leitung von Walter Ulbricht die 28. Sitzung des Nationalen Verteidigungsrats (NVR) statt. Aufgrund der Anweisung des NVR entsteht bis Ende Juli 1967 die Direktive 1/67 des Ministers für Staatssicherheit Erich Mielke. Die im „Vorbeugekomplex“ geplanten Internierungs- und Isolierungslager sind in die gesamtstaatliche „Mobilmachungsarbeit“ eingebettet, mit der sich das SED-Regime auf den Ernstfall vorbereitet. Für die Anleitung und Kontrolle zur Durchsetzung der Direktive 1/67 ist der Leiter der Arbeitsgruppe des Ministers für Staatssicherheit verantwortlich. Die letzte Befehlsgewalt liegt beim Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR, das heißt: ab 1971 bei Erich Honecker.

Die Direktive 1/67 differenziert bei den Vorbeugemaßnahmen zwischen Internierung und Isolierung. Ausländer und Transitreisende, die sich im Verteidigungszustand auf dem Gebiet der DDR aufhalten, sind zur Internierung vorgesehen. Im Ernstfall sollen in der DDR insgesamt 35 Internierungslager mit einer Kapazität von 21.000 Personen und einer Maximalkapazität von 26.000 Personen eingerichtet werden. Verantwortlich für die Verhaftung dieses Personenkreises sind das Ministerium des Innern und die Deutsche Volkspolizei.

Internierung ist für die DDR-Führung nicht dasselbe wie Isolierung. Letztere richtet sich ausschließlich gegen die eigene Bevölkerung, gegen Bürger, die dem SED-Regime unangenehm auffallen und im Ernstfall ausgeschaltet werden sollen. Die Planungen im Dezember 1988 sehen vor, dass im Falle einer inneren Krise (oder im Verteidigungsfall) 2.955 Personen in Stasi-Untersuchungshaft kommen und 10.726 Personen in Isolierungslager gesteckt werden. Als zentrale Isolierungslager hat die Stasi in vielen Bezirken Burg- und Festungsbauten vorgesehen.

Quellen:
- www.bstu.bund.de


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