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„Wir trauern um unsere Zukunft.“ – Oberschüler Protest in Anklam

Bericht des MfS über die Verurteilung der Anklamer Oberschüler. Unter ihnen Rainer Penzel, der zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt wird. Quelle: Privat-Archiv Rainer Penzel, Seite 1 von 3
Bericht des MfS über die Verurteilung der Anklamer Oberschüler. Unter ihnen Rainer Penzel, der zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt wird. Quelle: Privat-Archiv Rainer Penzel, Seite 1 von 3
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Bericht des MfS über die Verurteilung der Anklamer Oberschüler. Unter ihnen Rainer Penzel, der zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt wird. Quelle: Privat-Archiv Rainer Penzel, Seite 2 von 3
Bericht des MfS über die Verurteilung der Anklamer Oberschüler. Unter ihnen Rainer Penzel, der zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt wird. Quelle: Privat-Archiv Rainer Penzel, Seite 2 von 3
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Bericht des MfS über die Verurteilung der Anklamer Oberschüler. Unter ihnen Rainer Penzel, der zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt wird. Quelle: Privat-Archiv Rainer Penzel, Seite 3 von 3
Bericht des MfS über die Verurteilung der Anklamer Oberschüler. Unter ihnen Rainer Penzel, der zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt wird. Quelle: Privat-Archiv Rainer Penzel, Seite 3 von 3
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Trotz seiner Verurteilung und der Relegierung von der Schule kann Rainer Penzel das Abitur nachholen und Lehrer werden. Die Vergangenheit holt ihn aber wieder ein: Am 18. Juni 1970 wird ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet. Der Vorwurf: Es fehle...
Trotz seiner Verurteilung und der Relegierung von der Schule kann Rainer Penzel das Abitur nachholen und Lehrer werden. Die Vergangenheit holt ihn aber wieder ein: Am 18. Juni 1970 wird ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet. Der Vorwurf: Es fehle ihm an einem „klassenmäßigen Standpunkt“ in der Auseinandersetzung mit dem Imperialismus. Das Fazit: Berufsverbot. Quelle: Privat-Archiv Rainer Penzel, Seite 1 von 2
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Trotz seiner Verurteilung und der Relegierung von der Schule kann Rainer Penzel das Abitur nachholen und Lehrer werden. Die Vergangenheit holt ihn aber wieder ein: Am 18. Juni 1970 wird ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet. Der Vorwurf: Es fehle...
Trotz seiner Verurteilung und der Relegierung von der Schule kann Rainer Penzel das Abitur nachholen und Lehrer werden. Die Vergangenheit holt ihn aber wieder ein: Am 18. Juni 1970 wird ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet. Der Vorwurf: Es fehle ihm an einem „klassenmäßigen Standpunkt“ in der Auseinandersetzung mit dem Imperialismus. Das Fazit: Berufsverbot. Quelle: Privat-Archiv Rainer Penzel, Seite 2 von 2
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Am 25. März 1992 wird Rainer Penzel vom Bezirksgericht Neubrandenburg rehabilitiert. Quelle: Privat-Archiv Rainer Penzel
Am 25. März 1992 wird Rainer Penzel vom Bezirksgericht Neubrandenburg rehabilitiert. Quelle: Privat-Archiv Rainer Penzel
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Keine Lust auf staatlich verordneten Gesangsunterricht: Franz Ritschel, ehemaliger Schüler der Geschwister-Scholl-Oberschule Anklam.
Keine Lust auf staatlich verordneten Gesangsunterricht: Franz Ritschel, ehemaliger Schüler der Geschwister-Scholl-Oberschule Anklam.
Quelle: Privat-Archiv Rainer Penzel

Nach dem Ende der Sommerferien, im September 1961, beginnt in den Schulen der DDR die verordnete Kampagne „Das Vaterland ruft – Schützt die sozialistische Republik“. Die männlichen Jugendlichen sollen sich „freiwillig“ zum zweijährigen Dienst in der Nationalen Volksarmee verpflichten, die Mädchen an Zivilschutzlehrgängen teilnehmen.

So auch an der Erweiterten Oberschule Geschwister Scholl in Anklam. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht mindestens ein Schüler ins Zimmer des Direktors gerufen wird. Dort finden „Aussprachen“ mit der Parteileitung statt. Die Funktionäre drohen jedem, der sich dem Militär entziehen will, mit dem Ausschluss vom Abitur. Am 18. September 1961 beschließen die Jungen der Klasse 12b, sich gemeinsam formal der Erpressung zu beugen – und bei nächster Gelegenheit die Verpflichtung zu widerrufen.

Am nächsten Tag tritt die gesamte Schule zum Fahnenappell an. Die Klasse 12b soll für ihre Bereitschaft zum Schutz der Heimat öffentlich belobigt werden. Aus diesem Anlass wird das Lied „Heut` ist ein wunderschöner Tag“ angestimmt. Das bringt das Fass zum Überlaufen: Die zwölften Klassen empfinden den Appell als öffentliche Demütigung. Sie beteiligen sich nicht an dem Gesang und schauen demonstrativ zur Erde. Das Lied erstirbt, und auf dem Schulhof herrscht gespanntes Schweigen.

Die 12b trauert um ihre Zukunft. Todesursache: der rote Bonbon

Diese winzige, aber doch deutliche Demonstration des Widerstandswillens beflügelt die Schüler der 12b. Am nächsten Tag, es ist der 20. September 1961, erscheinen alle schwarz gekleidet in der Schule. Als sie gefragt werden, was sie mit dieser Aufmachung bezwecken, antworten sie: „Wir trauern um unsere Zukunft.“ In der Staatsbürgerkundestunde liegen eine Trauerschleife und ein roter Bonbon auf dem Lehrertisch. Die Anspielung ist deutlich, nennt man doch das SED-Abzeichen ironisch Bonbon.

Kurz darauf ist auch schon die Stasi über die Vorkommnisse informiert. Sie fährt gegen die Provokation schweres Geschütz auf: Am 21. September 1961 wird Rainer Penzel auf dem Weg zum Schulessen von zwei Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit verhaftet. In den folgenden Tagen werden drei weitere Mitschüler festgenommen.

Aus politischen Gründen wird der Vorfall in der Geschwister-Scholl-Schule von Anklam über jedes Maß aufgebauscht. In einem Rundschreiben von Walter Ulbricht ist von einer „offenen staatsfeindlichen Demonstration“ die Rede. Die DDR-Bürger erfahren von der Aktion auch über den Äther: Westliche Rundfunksender berichten darüber. Das liegt offenbar ganz im Kalkül der Parteiführung. Die SED will in den Monaten nach dem Mauerbau Härte demonstrieren.

Schon einige Tage nach der Verhaftung werden 27 Schüler von der Schule relegiert. Das bedeutet: Ausschluss vom Abitur und damit auch vom Studium. Zeitrahmen: unabsehbar. Der Direktor der Schule und mehrere Lehrer werden entlassen.

Im Januar 1962 findet der Prozess statt. Rainer Prenzel erhält wegen „staatsgefährdender Propaganda und Hetze“ eine fünfjährige Zuchthausstrafe. Zwei Mitangeklagte bekommen jeweils dreieinhalb Jahre Zuchthaus. Ein ebenso grausames wie groteskes Urteil, denn in der Begründung lautet der einzige konkrete Tatbestand, die Angeklagten hätten beim Fahnenappell nicht mitgesungen, und sie wären am nächsten Tag in schwarzer Oberbekleidung in der Schule erschienen.

Zitierempfehlung: „„Wir trauern um unsere Zukunft.“ – Oberschüler Protest in Anklam“, hrsg. v. Bundeszentrale für politische Bildung und Robert-Havemann-Gesellschaft e.V., letzte Änderung März 2021, www.jugendopposition.de/145454

 


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