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Nationale Volksarmee (NVA)

Die Bezeichnung für die Armee der DDR. Ihrer offiziellen Gründung am 1.März 1956 gehen ab 1948 verschiedene Vorstufen einer militärischen Organisation voraus: Ab 1948 bestehen Wachbataillone, die der Deutschen Verwaltung des Innern unterstehen, ab 1952 werden sie der Polizei untergeordnet und in Kasernierte Volkspolizei umbenannt. Aus dieser entsteht 1956 die NVA, die bis 1962 eine „Freiwilligenarmee“ bleibt, wenngleich massiver Druck ausgeübt wird, sich für die NVA zu verpflichten.

Der Grundwehrdienst beträgt 18 Monate, auf Druck der Kirchen gibt es ab 1964 die Bausoldaten, die ihren Wehrdienst ohne Waffe in Baueinheiten ableisten können. Durch die „Politische Hauptverwaltung“ sichert sich die SED innerhalb der NVA einen bestimmenden Einfluss auf die Armee. Praktisch alle Angehörigen vom Rang des Offiziers und höher sind Parteimitglieder. Im Eigenverständnis erfüllt sie ihren Auftrag als „Schutz gegen imperialistische Aggression“ und in der „Landesverteidigung zum Schutz des Sozialismus und der Erhaltung des Friedens in fester Waffenbrüderschaft mit der Sowjetarmee“.

1990 wird die NVA aufgelöst, ihre Bestände und Standorte der Bundeswehr übergeben. Im Zuge dessen werden die meisten Angehörigen vom Unteroffiziers-Korps an aufwärts aus dem Dienst entlassen.


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