Fürbittgottesdienst
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, etwa der Veranstaltungsordnung, nutzt die Opposition Gottesdienste und Andachten als legale Möglichkeiten für die Weitergabe von Informationen und als Kommunikationsforum.
Dabei gelingt es ihr mit wechselndem Erfolg, die Grenzen der kirchlichen Öffentlichkeit zu überschreiten. Fürbittgottesdienste, bei denen – wie der Name schon sagt – um etwas FÜR andere gebeten wird –, finden beispielsweise in der Berliner Gethsemanekirche nach den Verhaftungen auf der Luxemburg-Liebknecht-Demonstration am 17. Januar 1988 statt. Fürbittgottesdienste gibt es auch nach den gefälschten Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 und nach dem Massaker an der chinesischen Demokratiebewegung am 4. Juni 1989. In diesem Rahmen werden neueste Informationen weitergegeben und für die Freilassung der Inhaftierten gebetet.