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Jugendwerkhof

Die Jugendwerkhöfe in der DDR knüpfen formal an Einrichtungen des frühen 19. Jahrhunderts an, in denen gewalttätige oder kriminell gefährdete Jugendliche durch strengste Disziplinierung, Abschottung von der Gesellschaft, religiöse Erziehung, Arbeit und Unterricht resozialisiert werden sollen. Das DDR-Bildungssystem übernimmt das umstrittene Konzept und tauscht die religiöse Erziehung durch ideologische Schulung aus. Zur Disziplinierung werden teils militärische Umgangsformen eingesetzt, teils die Methode der gegenseitigen Erziehung Jugendlicher, die der Ukrainer Anton Semjonowitsch Makarenko entwickelt hat. Hinzu tritt ein Strafsystem, das von erzwungener Selbstkritik über körperliche und schriftliche Strafarbeiten bis hin zu mehrtägiger Isolationshaft reicht. Diese rigiden Erziehungsmethoden traumatisieren viele Jugendliche, und es kommt immer wieder zu Fluchtversuchen und Selbstmorden.
Die Einweisung der 14 bis 18-Jährigen übernimmt die Jugendhilfe (Jugendamt), die dafür kein Gerichtsurteil benötigt. Gegen die Entscheidung gibt es keine Möglichkeit des Einspruchs. Gründe sind sozial auffälliges Verhalten, Schulverweigerung, aber auch eine abweichende politische Gesinnung sowie eine Vorliebe für die westliche Jugendmusikkultur (Hippies, Punker, Skinheads). Bleibt ein „Umerziehungserfolg“ aus, werden die Jugendlichen in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau verlegt, der von ehemaligen Insassen mit „schlimmer als Knast“ beschrieben wird (Siehe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau).


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