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Operativer Vorgang (OV)

Aktenkundiger, formaler Vorgang in der Arbeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). OV richten sich vor allem gegen mutmaßliche Staatsfeinde, aber auch gegen einflussreiche Funktionäre in Wirtschaft, Parteien, Wissenschaft und Kirche. Dem OV geht in der Regel eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. Das MfS trägt so umfassende Informationen zur ausgespähten Person und deren sozialem Umfeld konspirativ zusammen. Zur Eröffnung eines OV genügt eine kurze Begründung, wie zum Beispiel: „T. ist Organisator der Umwelt-Gruppe. Seine Tätigkeit richtet sich gegen die Umweltpolitik der DDR. Er unterhält intensive Kontakte zur so genannten Umwelt-Bibliothek Berlin.“ Es folgt ein „Maßnahmeplan“, der zum Ziel haben kann, die strafrechtliche Relevanz von Ansichten und Handlungen des Ausgespähten nachzuweisen. Ferner gelingt es mit dem Plan, weitere Informationen über die Tätigkeit der Person und deren soziales Umfeld zu erlangen, deren Arbeit zu stören oder zu verhindern. Die Ergebnisse der verdeckten Einflussnahme überprüft das MfS regelmäßig, die Pläne werden präzisiert. Ab Mitte der 1970er Jahre benutzt das MfS dazu vor allem psychologische Methoden. Zu diesem Zweck werden zum Beispiel Gerüchte gestreut, die „bearbeitete Person“ sei korrupt. Es werden über speziell instruierte Inoffizielle Mitarbeiter (IM) Zwistigkeiten in Familie und Freundeskreis erzeugt oder berufliche Misserfolge organisiert. Der Betroffene ahnt nicht, warum er plötzlich so viele Eheprobleme hat – oder beruflichen Ärger. All das untergräbt sein Selbstbewusstsein, seine psychische Stabilität und Glaubwürdigkeit. Das MfS fasst diese Methoden unter dem Begriff „Zersetzung“ zusammen. Die Zersetzung hat mitunter erhebliche psychische Auswirkungen auf den Betroffenen, die bis zum Suizid reichen können.

Die Betroffenen erfahren von den unzähligen Aktivitäten des MfS erst, als sie ab 1990 Einsicht in ihre Akten nehmen können.


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