Entmilitarisierter Status von Berlin
In Berlin dürfen nach Kriegsende (1945) keine deutschen Armeeverbände stationiert werden. In den vier Sektoren der Stadt verfügen allein die Besatzungsmächte über Militär. Im Viermächteabkommen von 1971 ist dieser Status rechtsverbindlich festgelegt. Die DDR unterläuft diese Festlegungen unter anderem dadurch, dass sie in Ost-Berlin Militärverbände des Ministeriums für Staatssicherheit sowie der Grenztruppen stationiert, die offiziell nicht Bestandteile der Nationalen Volksarmee sind. Mit regelmäßigen Militärparaden der Nationalen Volksarmee unterstreicht die DDR-Führung ihren Anspruch auf militärische Hoheitsrechte in der „Hauptstadt der DDR“. In Ost-Berlin werden junge Männer zum Wehrdienst einberufen, während sich West-Berlin zum Asyl für junge Bundesbürger entwickelt, die keinen Wehrdienst leisten – und sich dem Verfahren der Wehrdienstverweigerung nicht unterwerfen wollen. Bis zur Wiedervereinigung Deutschlands gibt es in West-Berlin nämlich keine Wehrpflicht. Zeitweilig werden nach West-Berlin geflüchtete Wehrpflichtige festgenommen und zur Bestrafung nach West-Deutschland ausgeflogen.