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Bodenreform

Nach 1945 werden in der Sowjetischen Besatzungszone über drei Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche entschädigungslos enteignet und in kleinen Parzellen an landlose Bauern und Landarbeiter sowie Kriegsflüchtlinge verteilt. Begründet wird dies mit einer angeblich besonderen Mitschuld der Großbauern am Zweiten Weltkrieg. Da das zugewiesene Land zu klein für eine optimale Bewirtschaftung ist, Maschinen und berufserfahrene Bauern fehlen, und viele Neubauern ihre kleinen Höfe wieder aufgeben, werden kurz darauf die Lebensmittel knapp. Als alle Versuche fehlschlagen, die landwirtschaftlichen Erträge wieder zu erhöhen, zwingt die SED die Bauern ab Sommer 1952, sich in Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) zusammenzuschließen. Diese neuerliche Umstrukturierung, die eine gewaltige Fluchtwelle bei den Bauern auslöst, hat zur Folge, dass die Lebensmittel bis Anfang der 1960er Jahre in der DDR teilweise rationiert werden müssen.
Nach der Wiedervereinigung 1990 entbrennt ein Streit über die Rechtmäßigkeit der Bodenreform. In vielen Fällen bleibt unsicher, welchem der ehemaligen Besitzer oder Nutzer die Verfügungsrechte über das Land zustehen.


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