Standrechtliche Erschießung
So bezeichnet man die Vollstreckung eines Todesurteils durch Erschießen im Rahmen des Standrechts. In Ausnahme-, Belagerungs- oder Kriegszuständen kann, je nach Verfassung, das standrechtliche-erschiessung">Standrecht in Kraft treten. Es erlaubt, in einem abgekürzten gerichtlichen Verfahren durch Standgerichte zu entscheiden und eine dabei verhängte Todesstrafe umgehend zu vollstrecken. In der DDR werden in den Tagen nach dem 17. Juni 1953 von sowjetischen Truppen zahlreiche standrechtliche Todesurteile vollstreckt.
Quelle: Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG