Bausoldaten
In der DDR gibt es keinen Wehrersatzdienst, aber ab 1964 die Möglichkeit, den Dienst an der Waffe zu verweigern. Man wird trotzdem zur Nationalen Volksarmee einberufen. Dort dient man mit dem Dienstgrad „Bausoldat“ in Baueinheiten. Bausoldaten sind an einem Spaten auf den Schulterklappen zu erkennen und können nicht befördert, aber auch nicht degradiert werden. Sie legen auch nicht den Fahneneid ab wie die regulären Soldaten, sondern ein spezielles Gelöbnis.
Den Status des Bausoldaten kann jeder Wehrpflichtige beantragen. Vor allem religiöse Gründe für die Verweigerung werden anerkannt. Über Anträge aus Gewissensgründen wird willkürlich entschieden. Wer den Dienst an der Waffe verweigert, muss mit Behinderungen in seiner Ausbildung und beruflichen Karriere rechnen.
Zwischen 1964 und 1989 entscheiden sich insgesamt 27.000 Männer in der DDR, zu den Bausoldaten zu gehen, von denen etwa 15.000 eingezogen werden.
Im Februar 1990 wird mit einer „Anordnung über den Zivildienst in der DDR“ die Möglichkeit eines Wehrersatzdienstes geschaffen. Die letzten Bausoldaten werden im September 1990, kurz vor der Wiedervereinigung, entlassen.
Am 1. Juli 2011 wird die Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes in Deutschland ausgesetzt.
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