d

Kommentare zum Thema

In der DDR gibt es die Möglichkeit ab 1964 die Möglichkeit, den Dienst an der Waffe zu verweigern. Doch der Dienst mit dem "Spaten" bedeutet für viele das Ende ihrer beruflichen Träume. Weiter...

Seit 1964 gestattet die DDR zwar den waffenlosen Wehrdienst als Bausoldat, nicht aber die gänzliche Verweigerung des Wehrdienstes. Totalverweigerung wird in der DDR als kriminell verfolgt und kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Weiter...

Karte

Zur Karte

Chronik

Zur Chronik