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Verpflichtungserklärung

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) beendet den Werbungsvorgang Inoffizieller Mitarbeiter (IM) zumeist mit einer schriftlichen Verpflichtungserklärung. Darin sind in der Regel der Name, eine Verpflichtung zur Mitarbeit und zum strengsten Stillschweigen sowie der gewählte Deckname des IM enthalten. Die meisten IM geben eine solche Verpflichtungserklärung ab; Nur bei einer Minderheit verzichtet das MfS darauf. Es gibt aber auch Verpflichtungserklärungen für die hauptamtliche Tätigkeit im MfS. Verpflichtungserklärungen sind in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens üblich (zum Beispiel für Zeitsoldaten, höhere Produktionsergebnisse und ähnliches).


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