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Entnazifizierung

Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs sind 1945 entschlossen, Deutschland nicht nur militärisch zu besiegen, sondern auch umfassend vom Nationalsozialismus zu befreien. Dazu gehört – neben dem Verbot nationalsozialistischer Organisationen, Publikationen und Symbolen sowie der Aufhebung nationalsozialistischer Gesetze – auch die personelle Entnazifizierung ab Mai 1945. Sie richtet sich gegen mehrere Millionen Menschen, die mehr oder weniger schuldhaft in das nationalsozialistische System verstrickt waren. Es werden abgestufte Sanktionen festgelegt (vom Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden über Haftstrafen bis zum Todesurteil). Obwohl die Siegermächte dafür einheitliche Regelungen erlassen, geschieht die konkrete Umsetzung der Entnazifizierung bis 1948/50 in den einzelnen Besatzungszonen sehr unterschiedlich. In der Sowjetisch Besetzten Zone wird die Entnazifizierung bereits kurz nach Kriegsende als Vorwand benutzt, sich unliebsamer Gegner zu entledigen. Sowohl sowjetische als auch ostdeutsche Untersuchungskommissionen benutzten die Entnazifizierung, um ihre politischen Ziele durchzusetzen. Soweit es die Bundesrepublik Deutschland betrifft, wird heute die personelle Entnazifizierung in den Nachkriegsjahren als weitgehend gescheitert bewertet.


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