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Berliner Magistrat

Seit 1808 wird Berlin von einem Magistrat regiert, an dessen Spitze ein Oberbürgermeister steht. Diese Einrichtung wird von den Alliierten nach der Besetzung der Stadt im Mai 1945 beibehalten. Die sowjetische Besatzungsmacht beginnt 1947, den Gesamtberliner Magistrat in seiner Autorität zu unterhöhlen, 1948 kommt es zur Spaltung der Stadtregierung. Ab nun ist der Berliner Magistrat nur noch für Ost-Berlin zuständig. Im Westteil der Stadt übernimmt der Senat diese Funktion. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wird im Dezember 1990 ein Gesamtberliner Senat gebildet.


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