Meinungsfreiheit
Eines der zentralen Grund- und Menschenrechte, das in der Bundesrepublik Deutschland durch Art. 5 GG und in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 durch Art. 19 geschützt wird. Danach hat jede/r Bürger/in das Recht, sich eine eigene Meinung zu bilden, diese frei zu äußern und zu verbreiten. Niemand darf hierbei unter Druck gesetzt, mit Zwang bedroht oder daran gehindert werden, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren.
Die Meinungsfreiheit zielt nicht nur auf bloße Fakten und Informationen, sondern auch auf Wertungen, Meinungen, Überzeugungen etc. Die Meinungen können durch Wort, Schrift und Bild verbreitet werden. Auch andere Formen der Meinungsäußerung sind möglich – zum Beispiel ein Schweigemarsch. Einschränkungen der Meinungsfreiheit ergeben sich aus den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, dem Jugendschutz und dem Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG).
Die Meinungsfreiheit ist Grundlage für die Pressefreiheit und die Freiheit aller anderen Medien, insbesondere des Rundfunks, Fernsehens und Films.
Quelle: Schubert, Klaus / Klein, Martina (Hg.): Das Politiklexikon, Bonn 2001.