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Grundlagenvertrag

Der Grundlagenvertrag von 1972, abgeschlossen zwischen der DDR und der Bundesrepublik, stellt die Beziehungen beider deutscher Staaten auf eine neue Grundlage.

Vorausgegangen ist die auf Erleichterung und Entspannung zwischen den verfeindeten Systemen angelegte Ostpolitik von Bundeskanzler Willy Brandt. Der Vertrag regelt die gegenseitige Anerkennung der Souveränität, die Erleichterung von Familienzusammenführungen, des Reiseverkehrs und des nichtkommerziellen Warenverkehrs.

Ebenfalls erklärt die DDR, die Arbeitsmöglichkeiten für West-Journalisten in der DDR und West-Berlin zu verbessern. Die Bundesregierung stellt im Vertrag fest, dass die Wiedervereinigung Deutschlands weiterhin ihr Ziel bleibt.


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