d

Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB)

Bereits 1945 entstehende Einheitsgewerkschaft der DDR, die sich aus zuletzt 16 Industriegewerkschaften zusammensetzt. Diese Industriegewerkschaften sind aber nicht selbstständig (und der FDGB der Dachverband), sie sind vielmehr als einzelne Fachabteilungen im Gesamtgefüge zu verstehen.

Der FDGB ist die größte Massenorganisation in der DDR und verfügt über mehrere Schulen zur Aus- und Weiterbildung seiner Funktionäre. Er betreibt einen Verlag und eine Zeitung, beide unter dem Titel „Tribüne“.

Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund ist zuständig für Sozialversicherung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Vergabe von Prämien, die Organisation des „sozialistischen Wettbewerbs“ in den Betrieben, für Fragen der Entlohnung und für soziale Belange der Mitglieder.

Organisation von Protest und Widerstand gehören nicht zum Aufgabenbereich des FDGB, der das Streikrecht ausdrücklich ablehnt.

Die Führung der SED wird in der Satzung ausdrücklich anerkannt. Der Eintritt in den FDGB ist nur scheinbar freiwillig. Wer sich dem zu entziehen versucht, bekommt Probleme in seiner beruflichen Weiterentwicklung.

1989 hat der FDGB ungefähr 9,5 Millionen Mitglieder, das sind etwa 98 Prozent aller gewerkschaftlich organisierbaren Personen in der DDR. Er löst sich 1990 auf.


auf Twitter teilen auf Facebook teilen Kommentieren Drucken Artikel versenden