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Zeitzeugen - Reinhard Schult_RHG_Fak_0061

Dieses mit Schreibmaschine auf gelblichem Papier verfasste Dokument ist ein Entlassungsschein. Das Dokument trägt einen offiziellen Stempel der DDR-Behörden und eine handschriftliche Unterschrift am unteren Ende.
Acht Monate Haft wegen „öffentlicher Herabwürdigung“: Hier der Entlassungsschein von Reinhard Schult aus der Untersuchungshaftanstalt Berlin (1980). Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft / RHG_Fak_0061


Abschrift:

Entlassungsschein
Herr Schult, Reinhard geb. am 23. Sept. 1951
wurde am 10. April 1980
aus der Untersuchungshaftanstalt I Berlin
nach 1157 Berlin, Hermann-Duncker-Str. 74 entlassen.
Dieser Entlassungsschein gilt bis 12.04.80 als Legitimation.
Obengenannter befand sich seit 13.08.79 im Strafvollzug.
Pfändungs- und Überweisungsbeschluß liegt – nicht – vor.
Eigengeld in Höhe von 299,76 M erhalten.
Personalausweis an VPKA wurde ausgehändigt
am – gesandt.
Dienstsiegel Unterschrift

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