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Katrin Hattenhauer, Information Verhaftungen 4.9, RHG/RG/B/9_3

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Das Dokument ist ein Bericht über Festnahmen und Verhaftungen in Leipzig und auf den 15. September 1989 datiert. Das Dokument ist auf gelblichem Papier maschinell geschrieben. Oben rechts befindet sich eine Signatur.
Die Leipziger Oppositionsgruppen informieren über die Verhaftungen im Anschluss an die Montagsdemonstration am 4. September 1989. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft/RHG/RG/B/9_3


Abschrift:

Festnahmen und Verhaftungen in Leipzig
(Stand 15.9.89)

lm 11 September fand in der Leipziger Nikolaikirche das montägliche Friedensgebet statt. Nach Abschluß der gottesdienstlichen Veranstaltung wurden die ca. 1.300 Teilnehmer des Friedensgebetes von einem massiven Aufgebot uniformierter und ziviler Sicherheitskräfte auf dem Nikolaikirchhof empfangen. Der nach 10 Minuten erfolgenden polizeilichen Aufforderung, die Versammlung gefährde die öffentliche Ordnung und Sicherheit und sei aufzulösen, leisteten die Besucher Folge, so daß nach dreimaliger Androhung eines Polizeieinsatzes zur Räumung des Platzes noch etwa 600 Menschen auf dem Kirchhof waren. Daraufhin erfolgte der angedrohte Polizeieinsatz. Mehrere hundert Uniformierte rückten in Ketten vor und trieben gewaltsam die Menschenmenge, von der keinerlei Provokation ausgegangen war, Richtung nahegelegenes Revier. Dabei wurden 104 Personen festgenommen und, teilweise unter Schlägen, auf LKWs der Bereitschaftspolizei verladen und vorläufig festgenommen. Von den 104 Personen befinden sich noch mindestens sechs in Haft:
Udo Hartmann (Technologe, IGL): Bisher ist nur bei ihm bekannt, daß Haftbefehl vorliegt und nach S 217 Absatz 1 ermittelt wird, bei den folgenden ist nur bekannt, daß sie noch festgenommen sind.
Carola Bernschlegel (Sekretärin, IGL)
Kathrin Hattenhauer (Theologiestudentin)
Jörg Müller
Jutta Geppert
Axel Geppert

Jörg Müller, Jutta Geppert und Axel Geppert haben einen Ausreiseantrag. Die anderen drei sind bekannte Leipziger Aktive. Carola und Udo waren aus diesem Grunde bereits im Januar 1989 in Untersuchungshaft; Katrin wurde damals vorläufig festgenommen. Es wird vermutet, daß sich die Anklage auf § 217 Strafgesetzbuch (Zusammenrottung) gründet:
Die restlichen 98 Personen wurden vermutlich alle nach 24 Stunden entlassen. Der größte Teil von ihnen ist per Strafbefehl nach § 217 Abs. 1 zu Geldstrafen zwischen 1.000 und 5.000 Mark verurteilt worden. Alle per Strafbefehl Verurteilten wurden unter physischen und psychischen Druck gesetzt, schriftlich auf die Einlage von Rechtsmitteln zu verzichten. Diesem Druck beugte sich ein großer Teil der Festgenommenen.
In einem Leipziger Informationsblatt heißt es wörtlich:
"Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger der DDR, die den Willkürmaßnahmen der Polizei- und Sicherheitsorgane nicht mehr tatenlos zusehen wollen und können, die sich für notwendige gesellschaftliche Veränderungen einsetzen möchten, zu solidarischem Handeln für die Freilassung der Inhaftierten auf."

In Leipzig findet heute (Freitag) abend in der Markus-Kirchgemeinde um 18.00 ein Fürbittengebet statt. Eine Information über weitere Vorgänge ist heute (Freitag) abend in Berlin um 20 Uhr bei einer Veranstaltung "IWF - 1 Jahr danach im Heinrich-Gruber-Gemeindezentrum (S-Bhf. Wartenberg, Straßenbahn Endhaltestelle Zingster Straße, 70, 63, 28) sowie im Cafe der Kirche von Unten (Elisabethgemeinde) zu erhalten. Ein Bittgottesdienst für die Verhafteten findet am Sonntag, den 17.9. um 20 Uhr in der Zionskirche statt. Veranstaltungsorte für weitere Berliner Veranstaltungen in dieser Sache werden noch gesucht.

PS: Es bleibt bei dieser Gelegenheit daran zu erinnern, daß sich der Leipziger Sven Kuhle immer noch in Haft befindet. Er war nach dem Friedensgebet am 26. Juni stark verletzt worden und wurde vermutlich aus diesem Grunde nicht wie die anderen freigelassen.

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