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Revolution 89 - Verweigerung der Reiseerlaubnis_RHG_Fak_0145

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„Ich möchte wissen, wie lange ich nicht in die CSSR fahren darf“: Am 26. Juni 1983 schreibt Reinhard Schult empört an das Ministerium des Innern. Er will mit seiner Freundin Urlaub machen, doch die Einreise in die CSSR verweigert man ihm an der...
„Ich möchte wissen, wie lange ich nicht in die CSSR fahren darf“: Am 26. Juni 1983 schreibt Reinhard Schult empört an das Ministerium des Innern. Er will mit seiner Freundin Urlaub machen, doch die Einreise in die CSSR verweigert man ihm an der Grenze. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft


Abschrift:

Eingabe von Reinhard Schult wegen der Ausreiserverweigerung in die CSSR an das Ministerium des Innern

Reinhard Schult
1136 Berlin
Straße der Befreiung 122

Ministerium des Inneren
108 Berlin
Mauerstr. 29/32

Berlin, 26.6.1983

Eingabe

Am Mittwoch, den 22.6.1983 fuhren meine Freundin Gudrun Hoppe und ich, Reinhard Schult, mit dem Zug von Berlin-Ostbahnhof zur DDR-CSSR Grenze. Wir hatten die Absicht 5 Tage in einer Pension in der Nähe von Karovly Vary Urlaub zu machen. Am Grenzkontrollpunkt wurden wir nach der Ausweiskontrolle aus dem Zug gebeten und uns wurde von einem Hauptmann, der sich nicht vorstellte, mitgeteilt, daß unsere Ausreise aus der DDR zur Zeit nicht erwünscht sei. Auf meine Frage nach den Gründen wurde uns geantwortet, wir sollten uns in Berlin erkundigen, was ich hiermit tun möchte. Auch ein schriftlicher Beleg wurde uns verweigert. Wir wurden dann mit einem Barkas nach Schönberg gefahren und mussten die Rückreise antreten.
Ich erwarte, daß mir die Gründe dieser Ausreiseverweigerung genannt werden. Ich war 1980 und 1982 in der CSSR, ohne daß es jemals Schwierigkeiten gab. Ich möchte wissen, wie lange ich nicht in die CSSR fahren darf.

Ich erwarte, daß uns die Fahrkosten in Höhe von je 74 Mark zurückerstattet werden. Es ist Urlaubszeit und ich halte es für eine Zumutung, daß man Bürger der DDR bis zur Grenze fahren läßt ohne sie vorher zu informieren, daß sie nicht ausreisen dürfen. Wenn solche Ausweisungen verfügt werden, haben doch wohl die Betroffenen das Recht, dies mitgeteilt zu bekommen. Man kann von mir nicht erwarten, daß ich nun jeden Monat zur CSSR-Grenze fahre, um auszuprobieren ob das Ausreiseverbot aufgehoben wurde. In so einer Situation würde ich vorschlagen, daß auch zur CSSR wieder der Visa-Reiseverkehr eingeführt wird.
Ich bitte um eine klärende Antwort.

(Unterschrift)
Reinhard Schult

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