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Vor ihrer Abschiebung in den Westen wird Vera Wollenberger noch wegen „Zusammenrottung“ zu sechs Monaten Haft verurteilt. Quelle: Neues Deutschland, 29. Januar 1988
Vor ihrer Abschiebung in den Westen wird Vera Wollenberger noch wegen „Zusammenrottung“ zu sechs Monaten Haft verurteilt. Quelle: Neues Deutschland, 29. Januar 1988


Abschrift:

Vor ihrer Abschiebung in den Westen wird Vera Wollenberger noch wegen „Teilnahme an einer Zusammenrottung“ zu sechs Monaten Haft verurteilt

Wegen Zusammenrottung verurteilt
Das Stadtbezirksgericht Berlin-Lichtenberg verurteilte am Donnerstag die Angeklagte Vera Wollenberger wegen des erwiesenen Versuchs der Teilnahme an einer Zusammenrottung nach Paragraph 217, Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches, zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Neues Deutschland, 29.1.1988

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