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Wahl 50 - Werdauer Oberschülerinnen und Oberschüler_RHG_Fak_0338_b

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Die Anklageschrift gegen die Werdauer Oberschüler. Kurz vor der Verhandlung erhalten die angeklagten Oberschüler Einsicht in die Anklageschrift. Ihnen werden jedoch Papier, Bleistift und Gesetzbücher zur Vorbereitung auf den Prozess verweigert. Als...
Die Anklageschrift gegen die Werdauer Oberschüler. Kurz vor der Verhandlung erhalten die angeklagten Oberschüler Einsicht in die Anklageschrift. Ihnen werden jedoch Papier, Bleistift und Gesetzbücher zur Vorbereitung auf den Prozess verweigert. Als kurze Zeit später die Anklageschriften wieder eingesammelt werden, kann Achim Beyer sein Exemplar in der Zelle verstecken. Bei einem Besuch im Gefängnis übergibt er seiner Mutter die Anklageschrift, die sie aus dem Gefängnis schmuggelt. Über einen Kurier gelangt das Dokument nach West-Berlin und damit an die Öffentlichkeit. Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer, Seite 3 von 3


Abschrift:

Die Anklageschrift gegen die Werdauer Oberschüler vom 24. September 1951.

Beglaubigte Abschrift

Der Oberstaatsanwalt Zwickau, den 24. September 1951
des Bezirks Zwickau/Sa.
I Js 123/51


An das
L a n d g e r i c h t H a f t s a c h e !
- 1. Große Strafkammer –

Zwickau/Sa.


Anklageschrift
(Anklageverfasser: Staatsanwalt Piehl)


1. Der Oberschüler

Hans Joachim G ä b l e r ,
geboren am 24 .Februar 1933 in Chemnitz,
wohnhaft in Werdau/Sa., Gartenweg 2,
ledig,
angeblich nicht vorbestraft,
in dieser Sache in Polizeihaft vom 19. bis 24. Mai 1951,
in gerichtlicher U-Haft seit 24. Mai 1951
in der Volkspolizei-Haftanstalt Zwickau/Sa.,

2. der Oberschüler

Karlheinz Herbert E c k a r d t ,
geboren am 16. Januar 1935 in Schweigertshain,
wohnhaft in Werdau/Sa., Pestalozzistraße 26,
ledig,
angeblich nicht vorbestraft,
in dieser Sache in Polizeihaft vom 19. bis 24. Mai 1951,
in gerichtlicher U-Haft seit 24. Mai 1951
in der Volkspolizei-Haftanstalt Zwickau/Sa.,

3. der Maschinenschlosser-Lehrling

Kurt Gerhard S c h n e i d e r ,
geboren am 18. November 1931 in Werdau/Sa.,
wohnhaft in Werdau/Sa., Stadtgutstr. 15,
ledig,
nicht vorbestraft,
in dieser Sache in Polizeihaft vom 19. bis 24. Mai 1951,
in gerichtlicher U-Haft seit 24. Mai 1951
in der Volkspolizei-Haftanstalt Zwickau/Sa.,

4. der Oberschüler

Theobald Max Körner,
geboren am 11. Juni 1933 in Langenbernsdorf/Sa.,
wohnhaft in Langenbernsdorf/Sa., Nr. 29 b,
ledig,
nicht vorbestraft,
in dieser Sache in Polizeihaft vom 18. bis 24. Mai 1951,
in gerichtlicher U-Haft seit 24. Mai 1951
in der Volkspolizei-Haftanstalt Zwickau/Sa.,

5. die Oberschülerin

Sigrid Gabriele R o t h,
geboren am 23. November 1935 in Zwickau/Sa.,
wohnhaft in Werdau/Sa., August-Bebel-Str. 64,
ledig,
nicht vorbestraft,
in dieser Sache in Polizeihaft vom 19. bis 24. Mai 1951,
in gerichtlicher U-Haft seit 24. Mai 1951
in der Volkspolizei-Haftanstalt Zwickau/Sa.,

6. der Oberschüler

Heinz Martin R a s c h ,.
geboren am 9. Juni 1932 in Zwickau/Sa.,
wohnhaft in Werdau/Sa. , Stadtgutstr. 9,
ledig,
nicht vorbestraft,
in dieser Sache in Polizeihaft vom 19. bis 24. Mai 1951,
in gerichtlicher U-Haft seit 24. Mai 1951
in der Volkspolizei-Haftanstalt Zwickau/Sa.,

7. der Oberschüler

Fritz Hermann K r a u ß ,
geboren am 5. Januar 1933 in Zwickau/Sa.,
wohnhaft in Werdau/Sa., Parkstr. 6,
ledig,
nicht vorbestraft,
in dieser Sache in Polizeihaft vom 19. bis 24. Mai 1951,
in gerichtlicher U-Haft seit 24. Mai 1951
in der Volkspolizei-Haftanstalt Zwickau/Sa.,

8. der Oberschüler

Achim Karl Otto B e y e r ,
geboren am 4. Oktober 1932 in Dresden,
wohnhaft in Werdau/Sa., Holzstr. 77,
ledig,
angeblich nicht vorbestraft,
in dieser Sache in Polizeihaft vom 21. bis 24. Mai 1951,
in gerichtlicher U-Haft seit 24. Mai 1951
in der Volkspolizei-Haftanstalt Zwickau/Sa.,

9. der Oberschüler

Friedrich Rudolf Gerhard B ü t t n e r ,
geboren am 5. April 1934 in Werdau/Sa.,
wohnhaft in Werdau/Sa., Ringstraße 85,
in dieser Sache in Polizeihaft vom 19. bis 24. Mai 1951,
in gerichtlicher U-Haft seit 24. Mai 1951
in der Volkspolizei-Haftanstalt Zwickau/Sa.,


....... (16)

nahm er nicht teil, sondern erhielt nur Einzelexemplare durch Körner.

Mitte Mai 1951 stand vor dem Gasthaus der Eltern des Körner in Langenbernsdorf/Sa. ein Personenkraftwagen eines Funktionärs der SED, da im Lokal eine Versammlung stattfand. Gegen Zuckermarken ließ sich Daßler von der Mutter des Körner 60 Gramm Zucker aushändigen mit dem Bemerken, diesen sofort für sich zu verwenden. Er ging dann mit dem Angeschuldigten zu 4.) Körner zu dem parkenden Wagen, öffnete die Wagenhaube, schüttete den Zucker in den Benzintank, klebte eine von Körner erhaltene Hetzparole an die Windschutzscheibe und brach den am Fahrzeug angebrachten Wimpel ab. Er hinderte mit dieser Tat einen Referenten der SED in seiner Tätigkeit, da der Personenkraftwagen bewegungsunfähig wurde.


III.

In der Zeit, wo die gesamten fortschrittlichen Kräfte in der Deutschen Demokratischen Republik am Werk waren, die Oktoberwahl zu einem vollen Erfolg zu führen, in der Zeit, wo unsere Aktivisten durch besondere Leistungen den Lebensstandard der gesamten Bevölkerung verbesserten und unsere fortschrittliche Jugend an diesem Werke tatkräftig mitarbeitete, haben alle Angeschuldigten sich eines der schwersten Verbrechen schuldig gemacht. Im Auftrage der imperialistischen Kriegstreiber durch die Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit haben sie durch ihre verbrecherischen Machenschaften versucht, die feste demokratische Ordnung des antifaschistisch-demokratischen Blockes ins Wanken zu bringen, um die Möglichkeit der Errichtung des Neofaschismus im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik zu erreichen. Durch ihre Verpflichtung, sich für die Partisanentätigkeit bei einem Krieg gegen die Deutsche Demokratische Republik und die Sowjetunion einzusetzen, haben sie klar zu erkennen gegeben, dass sie die Feinde des Friedenslagers der 800 Millionen friedliebender Menschen sind. Sie haben sich selbst durch ihre verbrecherischen Handlungen aus der Gemeinschaft der friedliebenden Menschheit ausgeschlossen.

Wir werden es nicht zulassen, dass die Erfolge im Kampf um die Einheit Deutschlands und die Erhaltung des Friedens sowie des friedlichen Aufbaues durch solche Elemente zunichte gemacht werden.


A n t r a g :

Es wird beantragt,

die Eröffnung des Hauptverfahrens zu beschließen und umgehend Termin zur Hauptverhandlung vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Zwickau/Sa. anzuberaumen.

I.A.:
gez.: Piehl

(Piehl)
Staatsanwalt

Anlagen:
19 Anklagedurchschriften


Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer

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