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Wahl 50 - Kontext_RHG_Fak_0464

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Die Stasi als „Schild und Schwert der Partei“: Unter Anleitung sowjetischer Geheimdienstoffiziere wird am 8. Februar 1950 das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gegründet, das wichtigste innenpolitische Repressionsinstrument der SED. Erster...
Die Stasi als „Schild und Schwert der Partei“: Unter Anleitung sowjetischer Geheimdienstoffiziere wird am 8. Februar 1950 das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gegründet, das wichtigste innenpolitische Repressionsinstrument der SED. Erster Minister wird Wilhelm Zaisser, Erich Mielke ist sein Stellvertreter. Bis Herbst 1989 wächst die Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter auf über 90.000, dann wird das MfS im Zuge der Friedlichen Revolution aufgelöst. Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft


Abschrift:

Unter Anleitung sowjetischer Geheimdienstoffiziere wird am 8. Februar 1950 das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) als "Schild und Schwert der Partei" gegründet.


G E S E T Z B L A T T
der
Deutschen Demokratischen Republik

1950 Berlin, den 21. Februar 1950 Nr. 15

Tag Inhalt Seite

8.2.50 Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit 95
8.2.50 Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen
Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in
Schulen und Beruf, bei Sport und Erholung 95
16.2.50 Verordnung über die Neuorganisation des statistischen Dienstes 99
16.2.50 Anordnung über die Bildung eines Wissenschaftlich-Technischen
Rates zur Überprüfung von Investitionsvorhaben 101
3.2.50 Siebente Durchführungsbestimmung zur Anordnung über die
Verteilung von industriellen und gewerblichen Waren 101


Gesetz über die Bildung eines Ministeriums
für Staatssicherheit.

Vom 8. Februar 1950


§ 1

Die bisher dem Ministerium des Innern unterstellte Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft wird zu einem selbständigen Ministerium für Staatssicherheit umgebildet. Das Gesetz vom 7. Oktober 1949 über die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 2) wird entsprechend geändert.

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Berlin, den 8. Februar 1950

Das vorstehende, vom Präsidenten der Provisorischen Volkskammer unter dem 10. Februar 1950 ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet.

Berlin, den 18. Februar 1950


Der Präsident
der Deutschen Demokratischen Republik
W . P i e c k





Gesetz
über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der
Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in
Schule und Beruf, bei Sport und Erholung.

Vom 8. Februar 1950

Eine gebildete, körperlich gesunde, kräftige, in ihren Auffassungen und ihrem Streben fortschrittliche Jugend sichert ein einheitliches, demokratisches und friedliebendes Deutschland. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik hat die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine demokratische Erziehung und Entwicklung der deutschen Jugend geschaffen. Nach den in ihr verankerten Grundsätzen ist der Schutz der gesamten Jugend vor Ausbeutung vorgesehen; die geistige, berufliche und körperliche Entwicklung der Jugend und ihre Teilnahme am staatlichen und gesellschaftlichen Leben gewährleistet; die Erziehung der Jugend im Geiste des Friedens, der Freundschaft zwischen den Völkern, wahrer Demokratie und eines echten Humanismus als aktive und bewußte Bürger der neuen demokratischen Gesellschaft festgelegt.

Der deutsche Imperialismus hat die deutsche Jugend mißbraucht. Er hat im Interesse der deutschen Monopolherren und der Junker die gesamte Erziehung der Jugend der Vorbereitung und Führung von Raubkriegen untergeordnet.


Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft

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