
Wahl 50 - Kontext_RHG_Fo_HAB_20137
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Abschrift:
Der Boden dem BauernMark Brandenburg
„Der Grundbesitz soll sich in unserer deutschen Heimat auf feste,
gesunde und produktive Bauernwirtschaften stützen,
die Privateigentum ihres Besitzers sind.“
Urkunde
Auf Grund der Verordnung der Provinzialverwaltung Brandenburg
über die Bodenreform vom 6. Sept. 1945 wird dem Bauern Hugo Steffen
wohnhaft in der Gemeinde Kyritz-Rüdow Kreis Ostprignitz
ein Grundstück
im Umfang von ca. 8,34 ha, einschließlich Wald
rechtskräftig
zum persönlichen, vererbbaren Eigentum übergeben.
Das dem Bauern Hugo Steffen übergebene Grundstück liegt in der Gemeinde Rüdow
und hat laut dem von der Bodenkommission aufgestellten Verteilungsplan die Nummer 20 (Henning).
Der Bauer Hugo Steffen erhält das Grundstück
Schuldenfrei.
Diese Urkunde berechtigt zur Eintragung des Grundstücks in das Grundbuch.
Kyritz, den 10.2.1946 Kreis Ostprignitz
Der Präsident Der Landrat