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Wahl 50 - Kontext_RHG_Fo_HAB_20137

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Jedem Bauern gleich viel Land: Auf ihrer zweiten Parteikonferenz am 12. Juli 1952 beschließt die SED die Kollektivierung der Landwirtschaft nach sowjetischem Vorbild. Die durch die Bodenreform entstandenen kleinen privaten Landwirtschaftsbetriebe sollen...
Jedem Bauern gleich viel Land: Auf ihrer zweiten Parteikonferenz am 12. Juli 1952 beschließt die SED die Kollektivierung der Landwirtschaft nach sowjetischem Vorbild. Die durch die Bodenreform entstandenen kleinen privaten Landwirtschaftsbetriebe sollen sich mit Altbauern nun „freiwillig“ in Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) zusammenschließen. Da die Kollektivierung nur schleppend vorangeht, startet die SED einen Propagandafeldzug und geht strafrechtlich gegen Bauern vor. Tausende Landwirte flüchten daraufhin mit ihren Familien in die Bundesrepublik. Im Bild: Besitzurkunde für ein Grundstück, das im Rahmen der Bodenreform 1945 vergeben wurde. Quelle: Bundesarchiv/183-J0820-0019-001


Abschrift:

Der Boden dem Bauern
Mark Brandenburg
„Der Grundbesitz soll sich in unserer deutschen Heimat auf feste,
gesunde und produktive Bauernwirtschaften stützen,
die Privateigentum ihres Besitzers sind.“
Urkunde
Auf Grund der Verordnung der Provinzialverwaltung Brandenburg
über die Bodenreform vom 6. Sept. 1945 wird dem Bauern Hugo Steffen
wohnhaft in der Gemeinde Kyritz-Rüdow Kreis Ostprignitz
ein Grundstück
im Umfang von ca. 8,34 ha, einschließlich Wald
rechtskräftig
zum persönlichen, vererbbaren Eigentum übergeben.
Das dem Bauern Hugo Steffen übergebene Grundstück liegt in der Gemeinde Rüdow
und hat laut dem von der Bodenkommission aufgestellten Verteilungsplan die Nummer 20 (Henning).
Der Bauer Hugo Steffen erhält das Grundstück
Schuldenfrei.
Diese Urkunde berechtigt zur Eintragung des Grundstücks in das Grundbuch.
Kyritz, den 10.2.1946 Kreis Ostprignitz
Der Präsident Der Landrat

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