Werdauer Oberschülerinnen und Oberschüler
Gegen Wahlschwindel und für Meinungsfreiheit: Nachts ziehen sie los, stecken Flugblätter in Briefkästen oder malen Parolen an Häuserwände.
Die Werdauer Oberschüler bei ihrem Tanzstundenabschlussball 1950. Hintere Reihe: 2. v. l.: Joachim Gäbler, 4. v. l.: Theobald Körner, 10. v. l.:
Heinz Rasch; 2. Reihe von vorne: 5. v. l.: Sigrid Roth, 8. v. l.: Siegfried Müller, 10. v. l.: Gerhard Schneider, 12. v. l.: Hermann Krauß; vordere Reihe: 3. v. l.: Gudrun Pleyer; vordere Reihe ganz rechts: Achim Beyer.
Ein Foto aus unbeschwerten Jugendtagen: Faschingsfeier der Werdauer Abiturklasse 1951.
Der 17-jährige Oberschüler Joachim Gäbler im Jahr 1950. Im Prozess gegen die Werdauer Widerstandsgruppe wird er im Oktober 1951 zu einer
Zuchthausstrafe von 15 Jahren verurteilt. Auch während des Prozesses lässt er sich nicht einschüchtern und sagt seinem Richter ins Gesicht: „Ich bin stolz darauf, dass ich für die Freiheit gekämpft habe.“
Der Unbeugsame: Erkennungsdienstliche Behandlung von Joachim Gäbler nach seiner Verhaftung im Mai 1951. 1992 stellt er, stellvertretend für seine
damaligen Mitschüler, einen Strafantrag gegen die noch lebenden Akteure des Prozesses von 1951. Daraufhin ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung gegen ehemalige Richter. Ein Verfahren wird wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt, ein anderes endet mit einer Geldbuße von 4.000 DM.
Zur Werdauer Widerstandsgruppe gehören drei Mädchen. Sigrid Roth (im Bild), Anneliese Stets und Gudrun Pleyer. Alle drei sind bei ihrer Verurteilung
noch minderjährig. Die 17-jährige Sigrid Roth wird wegen ihrer Zugehörigkeit zur Widerstandsgruppe zu einer Zuchthausstrafe von zwölf Jahren verurteilt.
Wegen ihrer Zugehörigkeit zur Werdauer Widerstandsgruppe wird Anneliese Stets zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Bei ihrer Verurteilung ist sie 16 Jahre alt. Das Foto entstand nach ihrer Haftentlassung.
Erkennungsdienstliche Behandlung des Häftlings Achim Beyer im Mai 1951.
Kampf gegen unfassbares Unrecht: Das Todesurteil gegen den Oberschüler Hermann Joseph Flade ist für die Werdauer Schüler eine entscheidende
Motivation zum Widerstand gegen das SED-Regime. Gegen das unmenschliche Urteil protestieren sie mit diesem selbst gefertigten Flugblatt. Das Urteil wird später aufgrund internationaler Proteste in eine 15-jährige Gefängnisstrafe umgewandelt.
Aufkleber der KgU, der von den Oberschülern auf Briefkästen, an Haustüren und auf offizielle Plakate in Werdau und Umgebung geklebt wird.
Flugblatt der KgU, welches von den Oberschülern in Werdau und Umgebung verteilt wird.
George Orwells Roman „1984“ kursiert als Tarnschrift mit dem Titel „1848“ unter den Schülern in Werdau. Im Bild: das Deckblatt und die
Innenseite des Romans.
Detailliert vermerkt die Volkspolizei den Fund von Flugblättern gegen die Volkskammerwahl vom 15. Oktober 1950 in Werdau.
Die Anklageschrift gegen die Werdauer Oberschüler. Kurz vor der Verhandlung erhalten die angeklagten Oberschüler Einsicht in die Anklageschrift.
Ihnen werden jedoch Papier, Bleistift und Gesetzbücher zur Vorbereitung auf den Prozess verweigert. Als kurze Zeit später die Anklageschriften wieder eingesammelt werden, kann Achim Beyer sein Exemplar in der Zelle verstecken. Bei einem Besuch im Gefängnis übergibt er seiner Mutter die Anklageschrift, die sie aus dem Gefängnis schmuggelt. Über einen Kurier gelangt das Dokument nach West-Berlin und damit an die Öffentlichkeit.
Die Anklageschrift gegen die Werdauer Oberschüler. Kurz vor der Verhandlung erhalten die angeklagten Oberschüler Einsicht in die Anklageschrift.
Ihnen werden jedoch Papier, Bleistift und Gesetzbücher zur Vorbereitung auf den Prozess verweigert. Als kurze Zeit später die Anklageschriften wieder eingesammelt werden, kann Achim Beyer sein Exemplar in der Zelle verstecken. Bei einem Besuch im Gefängnis übergibt er seiner Mutter die Anklageschrift, die sie aus dem Gefängnis schmuggelt. Über einen Kurier gelangt das Dokument nach West-Berlin und damit an die Öffentlichkeit.
Die Anklageschrift gegen die Werdauer Oberschüler. Kurz vor der Verhandlung erhalten die angeklagten Oberschüler Einsicht in die Anklageschrift.
Ihnen werden jedoch Papier, Bleistift und Gesetzbücher zur Vorbereitung auf den Prozess verweigert. Als kurze Zeit später die Anklageschriften wieder eingesammelt werden, kann Achim Beyer sein Exemplar in der Zelle verstecken. Bei einem Besuch im Gefängnis übergibt er seiner Mutter die Anklageschrift, die sie aus dem Gefängnis schmuggelt. Über einen Kurier gelangt das Dokument nach West-Berlin und damit an die Öffentlichkeit.
Urteil gegen die Werdauer Oberschüler mit handschriftlichen Korrekturen des Vorsitzenden Richters.
Urteil gegen die Werdauer Oberschüler mit handschriftlichen Korrekturen des Vorsitzenden Richters.
Das Urteil gegen die Werdauer Oberschüler sorgt über die Grenzen der DDR hinaus für Empörung. Im November 1951 veröffentlicht die KgU diesen
Aufruf, der auch in der DDR verteilt wird. Die in der Namensliste angegebene Anneliese Stets (dritte von unten) war bei ihrer Verurteilung nicht – wie hier aufgeführt – 25, sondern erst 16 Jahre alt.
Eine Tafel für die Zivilcourage: Das Werdauer Alexander-von-Humboldt-Gymnasium erinnert seit 1997 an den Mut und an das Leid der Oberschüler, die
1951 verurteilt wurden.
In der sächsischen Stadt Werdau bildet sich 1950 eine Widerstandsgruppe, der etwa 20 Personen angehören, unter ihnen drei Oberschülerinnen und zwölf Oberschüler. „Wir sehnen uns nach Frieden, nach der Einheit Deutschlands in Freiheit – wählt mit NEIN“ steht auf ihren Flugblättern, mit denen sie gegen die Scheinwahlen zur
Viele der Schüler sind Mitglieder und einige sogar Funktionäre der anfangs überparteilich auftretenden Jugendorganisation
Zu den Motiven des Widerstands erklärt Achim Beyer, einer der Werdauer Jugendlichen, im Rückblick:
Nach dem Ende des Krieges und des
Interner Link: Nationalsozialismus erfuhren wir von den Verbrechen dieser Diktatur. Bei der Lektüre der Flugblätter der Geschwister Scholl aus dem Jahr 1943 wurde uns die Ähnlichkeit – besser Analogie – zwischen dem NS-Regime und demInterner Link: Stalinismus von 1950 besonders bewusst. Ein Austausch der BegriffeInterner Link: NSDAP gegenInterner Link: SED ,Interner Link: HJ gegen FDJ,Interner Link: Gestapo gegenInterner Link: Stasi bot sich an und charakterisierte unsere damalige politische Situation.
Big brother is watching you: Nein zur Gedankenpolizei
Achim Beyer weiter: „Die Lektüre des
Die Jugendlichen beschaffen sich bei der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (KgU) Druckwalzen für Flugblätter (Bildergalerie). Von der KgU erhalten sie auch Stinkbomben, mit denen sie SED-Veranstaltungen stören. Diese Aktionen erregen großes Aufsehen. Die Sicherheitsorgane fahnden hektisch nach den Urhebern der Flugblätter. In der Nacht vom 18. zum 19. Mai 1951 werden zwei Mitglieder der Gruppe während einer Flugblattaktion verhaftet. In den folgenden Tagen werden die anderen ebenfalls festgenommen.
Die Werdauer Oberschüler knüpfen Kontakte zur KgU nach West-Berlin. Von der KgU erhalten sie unter anderem vorgefertigte Druckwalzen, ähnlich den
üblichen Malerrollen, mit denen sie Flugblätter in größeren Auflagen herstellen. Im Bild: ein von den Oberschülern mit einer Walze der KgU hergestelltes und in Werdau verteiltes Flugblatt.
Ein von den Oberschülern mit einer Walze der KgU hergestelltes und in Werdau verteiltes Flugblatt.
Starke Freunde: Die KgU stellt den Widerstandsgruppen in der DDR Walzen und Druckerfarbe zur Vervielfältigung von Flugblättern mit dem F-Symbol zur
Verfügung.
Am 3. Oktober 1951 verurteilt das Landgericht Zwickau 19 Mitglieder der Widerstandsgruppe zu Strafen zwischen zwei und 15 Jahren
Als Letzter der Verurteilten wird Achim Beyer am 13. Oktober 1956 aus dem Gefängnis entlassen. („Durch zu viel Blödsinn wird man klug“: Im Zeitzeugen-Interview berichtet Achim Beyer über seine Motive, in der DDR-Diktatur Widerstand zu leisten.)
Gerhard Schneider bleibt in Werdau, alle anderen verlassen nach Ende der Haftzeit die DDR. Erst nach der Friedlichen Revolution 1989 darf Gerhard Schneider über sein Schicksal berichten.
Ein Todesurteil gegen den Schüler Hermann Joseph Flade aus dem Erzgebirge im Januar 1951 schreckt die Werdauer Gruppe nicht ab. Man will das so nicht hinnehmen, muss was dagegen tun.
„Hermann Joseph Flade war ein Gleichaltriger. Ich habe ihn später in der Haft kennen gelernt und danach sehr viel Kontakt mit ihm gehabt. Hermann Joseph Flade hatte in Olbernhau im Erzgebirge als Einzelgänger Flugblätter hergestellt. So ähnlich, wie wir das gemacht haben. Und darüber wurde berichtet, übrigens auch in der DDR-Presse, natürlich verfälscht. Tatsache war: Er ist während des Verteilens von zwei
Hermann Joseph Flade wurde im Januar 1951 in einem großen
Bei uns in unserer Werdauer Gruppe, wie auch bei anderen, bewirkte das Todesurteil das Gegenteil. Wir sagten uns: Das kann man wohl nicht hinnehmen, das kann man nicht hinnehmen. Ein Todesurteil, schon wegen eines solchen Flugblattes... Wir haben ja auch nichts anderes gemacht. Dann dauert es noch 14 Tage und man wird wegen einer kleinen Bemerkung während des Unterrichts zum Tode verurteilt! Das ist ja wohl nun die Grenze, da muss man unbedingt was dagegen tun. Und wer bisher nichts dagegen getan hat, macht es vielleicht jetzt. Und es ist wirklich heute nachweisbar, dass die Widerstandsbewegung unter Jugendlichen in dieser Zeit zugenommen hat. Gewisserweise aus Solidarisierung heraus mit Hermann Joseph Flade und dann vor allem als Gegnerschaft zu dem System.
Und dann haben wir ein weiteres eigenes Flugblatt mit Schreibmaschine getextet und vervielfältigt, ganz primitiv, und verteilt. Die Zahl der Flugblätter war immer so zwischen 300 und 500. Bis zu 1.000 hatten wir auch mal, je nachdem, wo wir das Papier herbekommen haben und wie viel Papier wir hatten. Da war oftmals ein Engpass. Dieses Flugblatt haben wir auch an höhere Funktionäre, Justizfunktionäre und so weiter verschickt. Dieses Flugblatt ist erhalten geblieben. Das liegt vor, ein etwas längerer Text, in dem aufgerufen wurde, gegen dieses Todesurteil zu protestieren.“
Quelle: Zeitzeugeninterview mit Achim Beyer am 11. Oktober 1998, Sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der
Produktion: 1998
Spieldauer: 4 Min.
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„Panzer wie in Berlin - Der 17. Juni 1953 in Magdeburg“, hrsg. v. Bundeszentrale für politische Bildung und Robert-Havemann-Gesellschaft e.V., zuletzt abgerufen am xx.xx.xxxx, www.jugendopposition.de/145350