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Bausoldaten

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Redaktion

In der DDR gibt es die Möglichkeit ab 1964 die Möglichkeit, den Dienst an der Waffe zu verweigern. Doch der Dienst mit dem "Spaten" bedeutet für viele das Ende ihrer beruflichen Träume.

(© Robert-Havemann-Gesellschaft, Seite 1 von 2 / RHG_Fak_0369) (© Robert-Havemann-Gesellschaft, Seite 2 von 2 / RHG_Fak_0369_a) (© Robert-Havemann-Gesellschaft/Olaf Weißbach / RHG_Fo_HAB_11124) (© Robert-Havemann-Gesellschaft/Berndt Püschel / RHG_Fo_HAB_13808) (© Robert-Havemann-Gesellschaft/Berndt Püschel / RHG_Fo_HAB_13817) (© Robert-Havemann-Gesellschaft/Berndt Püschel / RHG_Fo_HAB_13818) (© Robert-Havemann-Gesellschaft/Gerhard Müller / RHG_Fo_HAB_14671)

Einige Zeit vor dem 18. Geburtstag flattert bei jedem männlichen Jugendlichen der DDR eine Postkarte ins Haus. Darauf sind Datum und Uhrzeit der Musterung vermerkt. Bei Nichterscheinen droht die Interner Link: Zuführung durch die Volkspolizei. Auf dem Wehrkreiskommando herrscht zur Einstimmung jener raue Kasernenhofton, der für die Interner Link: NVA so typisch ist. Irgendwelche Uniformträger schnauzen herrisch im Befehlston herum, die „Weißkittel“ – Ärzte im Dienste der NVA – machen zynische Witzelchen und schreiben jeden Jugendlichen tauglich. Dann kommt der entscheidende Moment. Im Anschluss an die medizinischen Untersuchungen muss jeder vor ein Gremium von Offizieren treten – die Musterungskommission. Er wird mit Handschlag begrüßt, darf sich setzen, und es beginnt ein Gespräch über den künftigen „Ehrendienst“. Die Erfüllung der Wehrpflicht gilt als „Ehrendienst für den Frieden“. Die Genossen vom Wehrkreiskommando haben ihre Norm zu erfüllen: Ein bestimmter Prozentsatz der Jugendlichen muss sich als Berufssoldat verpflichten, ein anderer als Soldaten auf Zeit. Dafür arbeiten die Genossen mit allen Mitteln.

Wer von den Jugendlichen lediglich seine militärische Laufbahn auf das gesetzliche Mindestmaß der Wehrpflicht von 18 Monaten beschränken will, muss begründen, warum er nicht bereit ist, sein sozialistisches Vaterland langfristiger zu verteidigen. Man droht den Jugendlichen: „Dann können Sie das Abitur vergessen!“ Gelegentlich werden auch Drohungen gegen die Eltern ausgesprochen: „Da wird man sich mit ihrem Vater mal parteimäßig auseinandersetzen müssen!“

Der Druck auf die Jugendlichen ist besonders schlimm, wenn sie als Interner Link: Bausoldaten ihren Wehrdienst antreten wollen. Die Bausoldaten leisten einen leicht abgewandelten Fahneneid, ihre NVA-Uniformen sind mit einem kleinen goldenen Spaten auf den Schulterstücken versehen; sie tragen keine Waffen. Das Gremium der Offiziere versucht besonders solche Jugendliche in Bedrängnis zu bringen: „Wer hat sie dazu angestiftet, hier so aufzutreten?“ Sie räumen zwar ein, dass die Jugendlichen das gesetzliche Recht haben, einen Antrag auf den Wehrdienst als Bausoldat zu stellen, doch ob dieser genehmigt werde, sei vollkommen offen. („Das entscheiden wir!“) So ist in der Tat die Rechtslage.

Seit 1964 gibt es zwar eine Anordnung über die Aufstellung von Baueinheiten innerhalb der NVA. „Aus religiösen und ähnlichen Gründen“, heißt es, könne man einen waffenlosen Bausoldatendienst leisten. Doch letztlich bestimmt die Willkür der Musterungskommission. Hinzu kommt, dass es trotz dieser Formulierung im Gesetzestext äußerst unklug ist, andere als rein religiöse Argumente vorzubringen. „Wenn Sie hier politisch provozieren wollen, behalten wir sie gleich da!“, so lautet eine der Nötigungen. Da ist die Berufung auf die Mitgliedschaft in der Kirche oder auf einen Pfarrer als Vater schon weniger angreifbar. „Dann ist ja bei Ihnen Hopfen und Malz verloren.“

Trotz der gesetzlichen Regelung lastet ein starker Gewissensdruck auf den jungen Menschen. Nach einem Dienst als Bausoldat ist jede weitere berufliche Fortentwicklung sehr erschwert. Ein Studium – außer in der Fachrichtung Theologie – ist ausgeschlossen. Die DDR ist der Staat der schwarzen Listen, und das weiß jeder 17-Jährige, der sich zum Wehrkreiskommando begibt.

Manche beugen sich dem Druck, andere bleiben zäh und melden sich als Bausoldat. Ihnen bietet die Kirche Hilfe. Ebenso gibt es auch Kreise von Totalverweigerern, die rechtlichen Beistand leisten. Insgesamt machen bis 1990 etwa 15.000 junge Männer von der Möglichkeit des „Spatendienstes“ Gebrauch. Die Tendenz ist zum Ende der DDR hin steigend und beträgt zuletzt über ein Prozent der Wehrpflichtigen. Im April 1990 wird der ehemalige Bausoldat und Pfarrer Interner Link: Rainer Eppelmann als Minister für Abrüstung und Verteidigung mit der Vorbereitung der Auflösung der NVA betraut.

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