Recht auf freie Meinungsäußerung

Recht auf freie Meinungsäußerung

Kurz: Interner Link: Meinungsfreiheit. Das Interner Link: Recht auf freie Meinungsäußerung ist Bestandteil der Menschenrechte und in freiheitlichen Verfassungen als Grundrecht garantiert. Demnach hat jeder Mensch das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild öffentlich zu äußern. Niemand darf – sofern er nicht gegen geltendes Recht verstößt – aufgrund seiner Meinung verfolgt werden. Die Verfassungen der DDR von 1949 und 1968 garantieren dieses Grundrecht formal ebenfalls. In der Praxis werden aber nicht nur kritische öffentliche Äußerungen, sondern auch private verfolgt. Die Kritiker werden in ihrer Freiheit eingeschränkt. Diese Sanktionen werden über das politische Strafrecht vollzogen und bedeuten: Geldbußen oder Haftstrafen. Menschen, die ihre abweichende Meinung in der DDR deutlich kundtun, werden zudem von bestimmten Ausbildungsgängen (Abitur, Studium) ausgeschlossen und am beruflichen Aufstieg gehindert. Auch in Demokratien ist die Freiheit der Meinung ein gefährdetes Gut. Deshalb ist es immer wichtig und notwendig, seine Stimme laut gegen Verletzungen dieses Rechts zu erheben.

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