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Kader

In den sozialistischen Staaten werden mit dem Begriff Kader Leitungskräfte und wissenschaftlich ausgebildete Spezialisten ohne Leitungsbefugnisse bezeichnet. Seit der Gründung der DDR stützt die SED ihre Machtausübung auf Kader, indem sie in allen parteilichen, staatlichen und gesellschaftlichen Schlüsselfunktionen zuverlässige Kader als Funktionsträger einsetzt.

Die Kader verkörpern in der DDR das entscheidende Potenzial, das die Ziele der SED, vor allem die Sicherung des Machtmonopols, durchsetzen soll. Insbesondere zählen die Funktionäre der Parteien und Massenorganisationen (Leitungskräfte) und die Hoch- und Fachschulabsolventen (Experten) dazu, nicht aber normale Werktätige.

Mit „Reisekader“ werden all jene bezeichnet, die dienstlich ins westliche Ausland reisen dürfen. Dazu ist jedoch immer das Einverständnis des Ministeriums für Staatssicherheit erforderlich.

Quelle: Eppelmann/Möller/Nooke/Wilms (Hrsg.): Lexikon des DDR-Sozialismus. Das Staats- und Gesellschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik. Paderborn u.a. 1996.


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