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Eingabe

Ab 1975 eine in der DDR gesetzlich geregelte Form, in der Beschwerden, Hinweise und Vorschläge an Behörden, Ämter und Mandatsträger gerichtet werden. Widerspruch gegen darauf erfolgte Entscheidungen kann nur bei der übergeordneten Stelle eingelegt werden. Ein gerichtlicher Weg existiert nicht.

Eine Eingabe an die Regierungs- oder SED-Parteispitze ist die letzte Möglichkeit, Protest gegen das Verhalten staatlicher Stellen einzulegen oder Wünsche zu äußern.

Vor allem in systemkritischen Kreisen werden immer wieder Eingaben geschrieben, um gegen Verhaftungen, Ausweisungen, offensichtliche Ungerechtigkeiten oder staatliches Fehlverhalten zu protestieren. Der Erfolg der Eingaben ist meistens gering.

Die historische Wurzel der Eingabe liegt im Supplikenwesen (Bittschriften) aus der Zeit des Absolutismus'. Hier hatten Untertanen das Recht, den Souverän in Bittschriften um Einzelfallgerechtigkeit zu bitten.


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