Jugendweihe
Um die Kinder von der kirchlichen Konfirmation bzw. Firmung abzuhalten, beschließt die SED im Jahre 1954, Jugendweihen durchzuführen. Aus Protest beschließen die Kirchen zuerst, dass Kinder, die an derartigen Weihefeiern teilnehmen, nicht zur Konfirmation beziehungsweise zur Firmung zugelassen werden. Für die Kinder und ihre Eltern wird damit die Entscheidung zum Gewissenskonflikt.
Ideologische Verwirrung: ein SED-Propagandaplakat, das die Unvereinbarkeit von Konfirmation und Jugendweihe propagiert. Während der Konfirmand ein
kummervolles Gesicht zeigt und der Dunkelheit zugewandt ist, blickt der Jugendweihling in eine helle sozialistische Zukunft.
Der schönste Tag im Leben eines Jugendlichen in der DDR? Werbeplakat für die Jugendweihe 1957.
Für Frieden, Sozialismus und Völkerfreundschaft. Gelöbnis zur Jugendweihe von 1967.
Für Frieden, Sozialismus und Völkerfreundschaft. Jugendweiheurkunde von 1967.
Urkunde zur Jugendweihe mit Jugendweihegelöbnis. Seite 1 von 2,
Urkunde zur Jugendweihe mit Jugendweihegelöbnis. Seite 2 von 2,
27. März 1955: Festliche Jugendweihe in Berlin. Im Stadtbezirk Köpenick wurde die Jugendweihe im Festsaal des Klubhauses "Erich Weinert" an der
Wuhlheide durchgeführt. Die Ansprache hielt der Sekretär des ZK der SED, Dr. h. c. Paul Wandel. An die Teilnehmer der Jugendweihe wurden durch den Direktor des Regierungskrankenhauses, Georg Kappler, Urkunden und Geschenkbücher übergeben.
Am 14. April 1957 nehmen die Schulabgänger der Gemeinde Beichlingen/Landkreis Sömmerda geschlossen an der Jugendweihe teil.
Pioniere der 1. Klasse gratulieren den Jugendweiheteilnehmern der 30. Oberschule Berlin-Prenzlauer Berg am 31. März 1968.
Jugendweihe in Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) am 2. April 1989.
In einem Beschluss des
Der Rest ist Organisation. Am 6. Juli 1954 legt das
Die Vorbereitung der Jugendweihen untersteht dem
Operation Jugendweihe: Die SED will den Nachwuchs einnorden
Um zu vertuschen, dass die Organisation der Jugendweihe von der SED gesteuert wird, formuliert
„Seid Ihr bereit, alle Eure Kräfte für ein glückliches Leben der werktätigen Menschen und für den Fortschritt in Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst einzusetzen?“ Die Weihlinge erwidern darauf im Chor: „Ja, das geloben wir!“. Es folgen weitere ähnlich allgemein gehaltene Schwüre, bis der Chorleiter abschließend verkündet: „Wir haben euer Gelöbnis vernommen! [...] Wir, die Gemeinschaft aller Werktätigen, versprechen euch dabei Förderung, Schutz und Hilfe. Mit vereinten Kräften, vorwärts!“
In den kommenden Jahren folgen weitere Fassungen des Gelöbnisses, die sehr viel deutlicher als ein Bekenntnis zur SED formuliert sind. Bei der ersten Jugendweihe im Frühjahr 1955 sind noch Leisetreterei und Verschleierung angesagt. Dennoch reagieren die Kirchenleitungen ungewohnt scharf. Sie verfügen, dass Kinder, die an derartigen Weihefeiern teilnehmen, nicht zur Konfirmation beziehungsweise zur Firmung zugelassen werden.
Staatstreues Gelöbnis: Mit vereinten Kräften, vorwärts!
Im Gegenzug veröffentlicht die Partei im Neuen Deutschland am 8. Januar 1955 einen Beitrag unter dem Titel „Ein offenes Wort zur Jugendweihe“. Darin wird der Kirche „unzulässiger Gewissensdruck“ vorgeworfen. Die Parteileitungen werden angewiesen, die Jugendweihen in jedem Fall durchzusetzen. Offiziell soll es zwar keine Zwangsmaßnahmen geben, doch vielerorts kommt es zu Drohungen: Wer nicht zur Jugendweihe geht, wird zum Beispiel nicht zur
Doch die Proteste der Kirche bleiben nicht folgenlos. Nachdem der Jugendweiheaufruf am 8. November 1954 erschienen ist, melden sich zunächst 80 bis 90 Prozent der Jugendlichen zur Teilnahme an der Weihefeier. Als aber die Kirchenleitungen die Unvereinbarkeit von Jugendweihe und Konfirmation verkünden, halten lediglich 4,8 Prozent an ihrer ursprünglichen Anmeldung fest. Es ist dem massiven Einsatz der Parteifunktionäre zu verdanken, dass schließlich 52.321 von 294.717 Grundschulabsolventen zur Jugendweihe gehen. Das entspricht einer mageren Rate von 17,7 Prozent.
Staat und Kirche liegen wegen der Jugendweihe im Clinch
Für die Kinder und ihre Eltern ist die Entscheidung für oder gegen die Jugendweihe ein echter Gewissenskonflikt: Viele Eltern fragen sich, inwiefern der Konflikt zwischen Staat und Kirche auf dem Rücken ihrer Kinder ausgetragen wird. Haben sie schlechtere Zukunftschancen, wenn sie sich nicht weihen lassen? Wegen dieses Dilemmas gibt die Kirche ihre rigorose Position schließlich auf: Sie wird doch keinen Jugendweihling von der Konfirmation oder Firmung ausschließen.
Ab 1958 gelingt es dem Staat, die Zahl der Teilnehmer an der Jugendweihe deutlich zu steigern. Danach klettert sie kontinuierlich. 1988 erreicht sie 97,3 Prozent. Auch nach der Wiedervereinigung gibt es die Jugendweihe noch – nur wird sie heute meist Jugendfeier genannt.
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„Panzer wie in Berlin - Der 17. Juni 1953 in Magdeburg“, hrsg. v. Bundeszentrale für politische Bildung und Robert-Havemann-Gesellschaft e.V., zuletzt abgerufen am xx.xx.xxxx, www.jugendopposition.de/145350