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Jugendweihe

Jugendweihe

Redaktion

Um die Kinder von der kirchlichen Konfirmation bzw. Firmung abzuhalten, beschließt die SED im Jahre 1954, Jugendweihen durchzuführen. Aus Protest beschließen die Kirchen zuerst, dass Kinder, die an derartigen Weihefeiern teilnehmen, nicht zur Konfirmation beziehungsweise zur Firmung zugelassen werden. Für die Kinder und ihre Eltern wird damit die Entscheidung zum Gewissenskonflikt.

(© Pseudosakrale Staatsakte in der Sowjetzone. Kindesweihe, Jugendweihe, Eheweihe, Grabweihe, hrsg. v. Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1960 ) (© DHM ) (© Privat-Archiv Gabriele Gast, Seite 1 von 2) (© Privat-Archiv Gabriele Gast, Seite 2 von 2 ) (© Privat-Archiv Christoph Ochs ) (© Privat-Archiv Christoph Ochs ) (© Bundesarchiv/183-29615-0004/Günter Weiß) (© Bundesarchiv/183-45197-0001/Blumenthal) (© Bundesarchiv/183-G0331-0028-001/Rainer Mittelstädt) (© Bundesarchiv/183-1989-0402-005/Wolfgang Thieme)

In einem Beschluss des Interner Link: Politbüros der Interner Link: SED vom 14. März 1954 heißt es: „Gegenwärtig werden von vielen Eltern [...] Kinder in die Kurse zur Vorbereitung der Konfirmation und der Kommunion geschickt, da keine andere Einrichtung zur feierlichen Einführung der Kinder in den neuen Abschnitt ihres Lebens [...] vorhanden ist. Um diesen Zustand zu beenden, wird im Interesse der Verstärkung der staatsbürgerlichen Erziehung schon in diesem Jahr mit der Vorbereitung und Durchführung von Interner Link: Jugendweihen ab 1955 begonnen."

Der Rest ist Organisation. Am 6. Juli 1954 legt das Interner Link: Politbüro fest, wie die Jugendweihen genau aussehen sollen. Die SED versucht den Spagat: Auf der einen Seite soll bei der Ideologisierung der Jugendlichen nichts dem Zufall überlassen werden, auf der anderen Seite soll der direkte Einfluss der SED möglichst verschleiert werden.

Die Vorbereitung der Jugendweihen untersteht dem Interner Link: ZK-Sekretär Paul Wandel, einem altgedienten Interner Link: KPD-Interner Link: Kader, der wesentlich am Aufbau der DDR-Volksbildung beteiligt ist. Er konzipiert einen Interner Link: Jugendweihe-Vorbereitungskurs à zehn Doppelstunden und ein Geschenkbuch, das bis 1974 den Titel „Weltall, Erde, Mensch“ trägt.

Operation Jugendweihe: Die SED will den Nachwuchs einnorden

Um zu vertuschen, dass die Organisation der Jugendweihe von der SED gesteuert wird, formuliert Interner Link: die Partei den ersten Aufruf dazu zurückhaltend: „Die Konfirmation wird von der Jugendweihe nicht berührt; es besteht volle Glaubens- und Gewissensfreiheit.“ Die Jugendweihe ist ein Festakt, zu dem auch die Angehörigen eingeladen werden und die Weihlinge ein Versprechen geben. Das Gelöbnis, das am 17. Februar 1955 veröffentlicht wird, gibt sich noch weltanschaulich neutral:

„Seid Ihr bereit, alle Eure Kräfte für ein glückliches Leben der werktätigen Menschen und für den Fortschritt in Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst einzusetzen?“ Die Weihlinge erwidern darauf im Chor: „Ja, das geloben wir!“. Es folgen weitere ähnlich allgemein gehaltene Schwüre, bis der Chorleiter abschließend verkündet: „Wir haben euer Gelöbnis vernommen! [...] Wir, die Gemeinschaft aller Werktätigen, versprechen euch dabei Förderung, Schutz und Hilfe. Mit vereinten Kräften, vorwärts!“

In den kommenden Jahren folgen weitere Fassungen des Gelöbnisses, die sehr viel deutlicher als ein Bekenntnis zur SED formuliert sind. Bei der ersten Jugendweihe im Frühjahr 1955 sind noch Leisetreterei und Verschleierung angesagt. Dennoch reagieren die Kirchenleitungen ungewohnt scharf. Sie verfügen, dass Kinder, die an derartigen Weihefeiern teilnehmen, nicht zur Konfirmation beziehungsweise zur Firmung zugelassen werden.

Staatstreues Gelöbnis: Mit vereinten Kräften, vorwärts!

Im Gegenzug veröffentlicht die Partei im Neuen Deutschland am 8. Januar 1955 einen Beitrag unter dem Titel „Ein offenes Wort zur Jugendweihe“. Darin wird der Kirche „unzulässiger Gewissensdruck“ vorgeworfen. Die Parteileitungen werden angewiesen, die Jugendweihen in jedem Fall durchzusetzen. Offiziell soll es zwar keine Zwangsmaßnahmen geben, doch vielerorts kommt es zu Drohungen: Wer nicht zur Jugendweihe geht, wird zum Beispiel nicht zur Interner Link: Erweiterten Oberschule zugelassen.

Doch die Proteste der Kirche bleiben nicht folgenlos. Nachdem der Jugendweiheaufruf am 8. November 1954 erschienen ist, melden sich zunächst 80 bis 90 Prozent der Jugendlichen zur Teilnahme an der Weihefeier. Als aber die Kirchenleitungen die Unvereinbarkeit von Jugendweihe und Konfirmation verkünden, halten lediglich 4,8 Prozent an ihrer ursprünglichen Anmeldung fest. Es ist dem massiven Einsatz der Parteifunktionäre zu verdanken, dass schließlich 52.321 von 294.717 Grundschulabsolventen zur Jugendweihe gehen. Das entspricht einer mageren Rate von 17,7 Prozent.

Staat und Kirche liegen wegen der Jugendweihe im Clinch

Für die Kinder und ihre Eltern ist die Entscheidung für oder gegen die Jugendweihe ein echter Gewissenskonflikt: Viele Eltern fragen sich, inwiefern der Konflikt zwischen Staat und Kirche auf dem Rücken ihrer Kinder ausgetragen wird. Haben sie schlechtere Zukunftschancen, wenn sie sich nicht weihen lassen? Wegen dieses Dilemmas gibt die Kirche ihre rigorose Position schließlich auf: Sie wird doch keinen Jugendweihling von der Konfirmation oder Firmung ausschließen.

Ab 1958 gelingt es dem Staat, die Zahl der Teilnehmer an der Jugendweihe deutlich zu steigern. Danach klettert sie kontinuierlich. 1988 erreicht sie 97,3 Prozent. Auch nach der Wiedervereinigung gibt es die Jugendweihe noch – nur wird sie heute meist Jugendfeier genannt.

Fussnoten

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„Panzer wie in Berlin - Der 17. Juni 1953 in Magdeburg“, hrsg. v. Bundeszentrale für politische Bildung und Robert-Havemann-Gesellschaft e.V., zuletzt abgerufen am xx.xx.xxxx, www.jugendopposition.de/145350