Befehl
des Militärkommandanten der Stadt
Magdeburg
Für die Herbeiführung einer festen öffentlichen Ordnung wird befohlen:
1. Ab 14 Uhr des 17. Juni 1953 wird für die Stadt Magdeburg der Ausnahmezustand verhängt.
2. Alle Demonstrationen, Versammlungen, Kundgebungen und Ansammlungen über drei Personen werden auf Straßen, Plätzen sowie vor öffentlichen Gebäuden verboten.
3. Jeglicher Verkehr von Fußgängern, Kraftfahrzeugen und Fahrzeugen wird von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens verboten.
4. Diejenigen, die gegen diesen Befehl verstoßen, werden nach dem Kriegsgesetz bestraft.
Militärkommando für die Stadt Magdeburg