So bezeichnet man die Vollstreckung eines Todesurteils durch Erschießen im Rahmen des Standrechts. In Ausnahme-, Belagerungs- oder Kriegszuständen kann, je nach Verfassung, das
Quelle: Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG
So bezeichnet man die Vollstreckung eines Todesurteils durch Erschießen im Rahmen des Standrechts. In Ausnahme-, Belagerungs- oder Kriegszuständen kann, je nach Verfassung, das
Quelle: Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG