Berlinverbot

Berlinverbot

Ein Aufenthaltsverbot, das in der DDR verhängt werden kann, wenn der Staat dies aus irgendwelchen Gründen zum Schutz seiner Ordnung für nötig hält.

Das Verbot, sich in Berlin aufzuhalten, wird oft für unbequeme Jugendliche (zum Beispiel für die Zeit von Parteitagen oder staatlichen Großveranstaltungen) ausgesprochen. Man versucht auf diese Weise, Demonstrationen zu verhindern. Es kommt sogar vor, dass bestimmten Personen der Aufenthalt in Berlin für Jahre untersagt wird, auch wenn sie in der Stadt wohnen. Sie müssen an einen anderen Ort umziehen.

Aufenthaltsbeschränkungen (für alle Orte in der DDR) können als Zusatzstrafen bei Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch verhängt werden. Aber auch ohne Straftatbestand können solche Verbote auferlegt werden – nach der „Verordnung über Aufenthaltsbeschränkungen“ vom August 1961.

Fussnoten

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