Ab 1975 eine in der DDR gesetzlich geregelte Form, in der Beschwerden, Hinweise und Vorschläge an Behörden, Ämter und Mandatsträger gerichtet werden. Widerspruch gegen darauf erfolgte Entscheidungen kann nur bei der übergeordneten Stelle eingelegt werden. Ein gerichtlicher Weg existiert nicht.
Eine
Vor allem in systemkritischen Kreisen werden immer wieder
Die historische Wurzel der Eingabe liegt im Supplikenwesen (Bittschriften) aus der Zeit des Absolutismus'. Hier hatten Untertanen das Recht, den Souverän in Bittschriften um Einzelfallgerechtigkeit zu bitten.