Entlassungsschein
Herr — Moeller, Peter geb. am 14.3.1931
in Güstrow wurde am 20. November 195 6
aus der StVA Brandenburg nach Güstrow Rostockerstr. 46 entlassen.
Verpflegt bis einschließlich 20.11.1956
Eigengeld, Arbeitsbelohnung in Höhe von 50,93
erhalten.
Er ist nicht im Besitz eines gültigen PA der DDR.
Der Entlassungsschein hat Gültigkeit bis 23.11.1956 (3 Tage) und berechtigt zur Fahrt nach Güstrow Rostockerstr. 46.
(Dienstsiegel)
(Unterschrift)
SV 20 504 E 2210
Ab Mitte der 1950er Jahre bemüht dich die DDR mehr und mehr um außenpolitische Anerkennung. Die unverhältnismäßig hohen Zuchthausstrafen passen nun nicht mehr in die politische Landschaft. Auch die Strafen der acht Oberschüler aus Güstrow werden herabgesetzt. Nach mehr als sechs Jahren können Peter Moeller und seine Freunde 1956 das Zuchthaus Brandenburg-Görden verlassen. Als Letzter von ihnen wird Rolf Beuster 1957 freigelassen. Entlassungsschein von Peter Moeller. (© Privat-Archiv Peter Moeller)