Roland Jahn

Roland Jahn Abschrift

BStU 000066 (Stempel oben rechts, handschriftlich ergänzt: 64)

DER GENERALSTAATSANWALT
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Az: 213-198/87

Berlin, den 23. 11. 89

V e r f ü g u n g

Das Ermittlungsverfahren gegen

J a h n , Roland
geboren am 14. 7. 1953

wird gemäß § 152 Ziff. 4 StGB endgültig eingestellt.
Auf Grund der Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik wird von Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit abgesehen, da kein gesellschaftliches Interesse an einer Bestrafung besteht.

[Dienstsiegel der Deutschen Demokratischen Republik – Der Generalstaatsanwalt]

Im Auftrag
[Unterschrift]
Dr. Gläßner
Staatsanwalt

Gleichzeitig wurde die Löschung der Fahndung veranlaßt.
Am 23. November 1989 wird das Ermittlungsverfahren gegen Roland Jahn eingestellt. Im Herbst 1989 gibt es keine gesellschaftlichen Interessen mehr an einer Bestrafung. (© Bundesarchiv / Stasi-Unterlagen-Archiv)