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Insbesondere die Zeugen Hildebrandt und Sonntag haben eindeutig dargelegt, daß der Angeklagte die Organe der DDR provozieren wollte, ihre Entscheidungen in der Öffentlichkeit verächtlich machen wollte und auch seine Sympathie für die Feindorganisation "Solidarnosc" öffentlich zum Ausdruck bringen wollte. Diese Zeugenaussagen ordnen sich lückenlos ein in die objektiven Beweismittel, so daß keinerlei Zweifel am Wahrheitsgehalt dieser Aussagen bestehen. Dabei hat der sogenannte Freundes- bzw. Bekanntenkreis des Angeklagten nicht davor zurückgeschreckt, die Zeugin Sonntag zu beeinflussen, ihre Darlegungen vor dem Untersuchungsorgan in der Hauptverhandlung zu widerrufen. So hat die Zeugin Sonntag in der Hauptverhandlung erklärt, daß ein Herr Lutz Rathenow aus Berlin für sie einen handschriftlichen Widerruf gefertigt habe, der dann von einem anderen Bürger mit Schreibmaschine abgeschrieben wurde. In dieser Erklärung kam zum Ausdruck, daß diese Zeugin alle Aussagen vor dem Untersuchungsorgan widerrufen solle, um damit dem Angeklagten zu helfen. Der Argumentation des Angeklagten bei der Herstellung der Porträtfotos mit der Aufschrift "Bildungsverbot" sei keine Öffentlichkeit gegeben, kann nicht gefolgt werden. Der Angeklagte hat dieses Foto sowohl in seiner Wohnung sichtbar angebracht, so daß es von der Zeugin Sonntag, aber auch von anderen Personen gesehen wurde, als auch dieses Foto an die Zeugin Falkenberg weitergegeben, so daß es in der Folgezeit einem nicht mehr feststellbaren Personenkreis zur Kenntnis gelangt ist. Dies wird auch dadurch bewiesen, daß dieses Foto dann in der BRD-Zeitschrift "Stern", Nr. 38, vom 16. 9. 1982 veröffentlicht wurde. Insoweit liegt zumindest bedingter Vorsatz gem. § 6 Abs. 2 StGB vor, während für die übrigen Handlungen des Angeklagten Vorsatz gem. § 6 Abs. 1 StGB gegeben ist.
Bei der Strafzumessung konnte sich die Strafkammer in vollem Umfange den Darlegungen der Staatsanwaltschaft anschließen. Die Handlungen des Angeklagten sind von erheblicher Gesellschaftswidrigkeit, da sie bewußt von westlichen Massenmedien zu Propagandazwecken gegen die DDR und andere sozialistische Staaten ausgenutzt wurden. Dies ist im vorliegenden Fall unter Entstellung von Tatsachen von der westlichen Presse geschehen.