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Um seine negative ideologische Grundhaltung zu demonstrieren und gegen seine Exmatrikulation zu protestieren, ließ der Angeklagte im Herbst 1981 vom Zeugen Hildebrandt Porträtaufnahmen herstellen, auf denen er mit einer Mundbinde und der Aufschrift "Bildungsverbot" dargestellt ist. Der Zeuge Hildebrandt hat hiervon mindestens 5 Fotoaufnahmen gefertigt, von denen er je 3 Fotokopien und einen Kontaktabzug herstellte. Das gesamte Fotomaterial mit den Negativabzügen hat er dem Angeklagten übergeben, der eine Fotokopie sichtbar in seiner Wohnung angebracht hat. Diese wurde von der Zeugin Sonntag, aber auch von seiner Freundin Petra Falkenberg gesehen. Der Angeklagte hat dann den vom Zeugen Hildebrandt gefertigten Kontaktabzug mit den Fotos weiter an seine Freundin Petra Falkenberg gegeben, die ihrerseits beides in ihrer Wohnung sichtbar angebracht hat. Dies wurde vom Zeugen Hildebrandt in der Wohnung der Zeugin Falkenberg festgestellt. Am 16. 9. 1982 hat die BRD-Zeitschrift "Stern" in Nummer 38 einen wahrheitswidrigen Artikel zur Inhaftierung des Angeklagten veröffentlicht und diesen mit dem oben beschriebenen Porträtfoto versehen.
Einige Tage vor dem 1. Mai hat der Angeklagte zum Zeugen Hildebrandt und zu anderen Personen seines Bekanntenkreises geäußert, daß er an der Maidemonstration in Jena in einer sogenannten "Hitler-Stalin-Darstellung" teilnehmen wolle, um damit seine ablehnende Haltung zur Gesellschaftsordnung in der DDR zu dokumentieren. Der Zeuge Hildebrandt riet ihm davon ab, weil er eine Konfrontation mit den Sicherheitsorganen der DDR fürchtete. Der Angeklagte ließ sich jedoch nicht von seinem Plan abbringen und begab sich noch während der Maidemonstration in der genannten Darstellung in die Nähe der Ehrentribüne im Stadtzentrum von Jena. Der Angeklagte hatte sich die Frisur und den Oberlippenbart auf der einen Kopf- bzw. Gesichtshälfte ähnlich dem Abbild Hitlers gefertigt, während die andere Seite Stalin darstellen sollte. In dieser Darstellung ist der Angeklagte von der Zeugin Sonntag, aber auch von anderen Personen gesehen worden. Noch am Abend des 1. Mai traf sich der Angeklagte in der obengenannten Darstellung in der Wohnung des Edgar Hillmann in Jena. Hier forderte der Ange-