Roland Jahn

Roland Jahn Abschrift

B 450/82
221-39/82

U r t e i l

IM NAMEN DES VOLKES !

In der Strafsache

g e g e n den Arbeiter
Roland J a h n
geb. am 14. 7. 1953 in Jena
PKZ: 140753419315
wohnhaft in 6900 Jena, Käthe-Kollwitz-Str. 14
seit dem 1. 9. 1982 in der BHA Gera

w e g e n Mißachtung staatlicher Symbole in Tateinheit mit mehrfacher öffentlicher Herabwürdigung

hat die Strafkammer des Kreisgerichts Gera-Stadt in der Hauptverhandlung am 17. und 18. 1. 1983, an der teilgenommen haben:

Direktor Thaut
als Vorsitzender

Herr Hädrich
Herr Schaub
als Schöffen

Staatsanwalt Frau Schulz
als Vertr. des Staatsanwaltes des Bezirkes Gera

Rechtsanwalt Behmur, Binz,
als Verteidiger

Justizangestellte Frau Leuschner
als Protokollführer

f ü r R e c h t erkannt:

1. Der Angeklagte wird wegen mehrfacher öffentlicher Herabwürdigung und wegen Mißachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole - Vergehen gem. §§ 220 Abs. 1, 222 und 63 Abs. 2 StGB - zu einer Freiheitsstrafe von
1 - einem - Jahr und 10 - zehn - Monaten
verurteilt.

2. Gem. § 66 StGB werden eingezogen:
2.1. 1 Kontaktabzug "Bildungsverbot"
2.2. 1 Negativstreifen Farbfilm Hitler-Stalin-Darstellung
2.3. 28 Fotos im Postkartenformat
2.4. 32 Papierfahnen
2.5. 1 Blatt A 4 mit 3 aufgeklebten Farbfotos
2.6. 13 Farbfotos Hitler-Stalin-Darstellung

3. Die Auslagen des Verfahrens hat der Angeklagte zu tragen.
Nach fünf Monaten Untersuchungshaft wird Roland Jahn am 20. Januar zu 22 Monaten Freiheitsstrafe wegen „öffentlicher Herabwürdigung der staatlichen Ordnung“ und „Missachtung staatlicher Symbole“ verurteilt. Nach internationalen Protesten gegen seine Inhaftierung – und die weiterer Jenenser Oppositioneller – wird er zwei Monate später vorzeitig entlassen und widerruft seinen Ausreiseantrag, den er im Gefängnis gestellt hat. (© Robert-Havemann-Gesellschaft, Seite 1 von 7, RHG_Fak_0892)