BStU 000024
Das Kreisgericht Gera-Stadt
Aktenzeichen: 81/82
Gera, den 2.9.1982
Haftbefehl
Der Lagerarbeiter, Jahn, Roland, geb. am 14. 7. 1953 in Jena, wh. in Jena, K.-Kollwitz-Str. [geschwärzt]
Ist In Untersuchungshaft zu nehmen.
Er wird beschuldigt, eine Mißachtung staatlicher Symbole begangen zu haben.
Der Beschuldigte führte am 22.7.1982, 31.8.1982, dem 2. Jahrestag der Gründung der Feindeinrichtung Solidarnosc in der Volksrepublik Polen, und am 1.9.1982 an seinem Fahrrad eine polnische Staatsflagge mit der Aufschrift "SOLIDARNOSC, Z POLSKIM NARODEM" durch das Stadtgebiet Jena, um in der Öffentlichkeit seine ablehnende Einstellung zu den Maßnahmen der polnischen Regierung zu dokumentieren.
Vergehen/Verbrechen gem. § 222 StG
Er ist dieser Straftat dringend verdächtig.
Die Anordnung der Untersuchungshaft ist gemäß § 122 (1) Ziff. 3 u. 4 StPO gesetzlich begründet, weil aufgrund der mehrfachen Tatbegehung Wiederholungsgefahr gegeben und die Tat, die den Gegenstand des Verfahrens bildet, mit Haftstrafe bedroht ist. Der Erlaß des Haftbefehls ist unumgänglich. Haftausschließungsgründe sind nicht gegeben.
[Unterschrift]
Spranger
Richter am Kreisgericht
Gegen diesen Haftbefehl ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig (§127 SIPO). Sie Ist binnen einer Woche nach Verkündung des Haftbefehls bei dem unterzeichneten Gericht zu Protokoll der Rechtsantragstelle oder schriftlich durch den Betroffenen oder einen in der DDR zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen (§§ 305, 306 StPO).
Best.-Nr. 220 16 -55 124, 127, StPO
Vordruckbetrieb Demos Osterwieck
Kopie BSTU