Verantwortliche Vernehmung
Es erscheint der Strafgefangene: Beyer, Achim
geb. am: 4.10.32
und gibt auf Befragen, mit dem Gegenstand der Vernehmung vertraut gemacht und zur Wahrheit ermahnt, folgendes an:
Zur Person:
Beyer, Achim
geb. 4.10.32
wohnhaft: Werdau/Sa Holzstr. #77
ledig
Kinder: keine
Beruf: Schüler
Straftat Art. 6. KD38
8.J.Z.
TB 11.10.51
TE 20.5.59
Zur Sache:
Ich gebe zu, daß ich am 17.7.55 gegen 20:30 zum Fenster hinaus gesehen habe. Zu diesem Zweck habe ich die Blende hoch geschoben. Dadurch habe ich mich gegen die Hausordnung verstoßen.
Geschlossen: Hanke VP Mstr.
Unterschrift verweigert
Der Strgf. B. bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat. Er gibt zu, daß er am Fenster gewesen ist, habe aber nur der Musik zugehört. Der Strgf. arbeitet als Buchhalter im VEB Berufsbekleidung. Arbeitsleistung wird als gut bezeichnet. Eignung + Disziplin bisher der Hausordnung entsprechend. Hausstrafen keine.
Hanke VP Meister
Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer