Achim Beyer

Achim Beyer Abschrift

WaIdheim 347/1

Strafvollzugsanstalt

Besuchserlaubnisschein

Nur für Strafgefangene

Der Besuchserlaubnisschein hat nur Gültigkeit für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik und des demokratischen Sektors von Berlin

Herr/Frau/Frl. Else Beyer, Mutter, Werdau

erhält die Erlaubnis,

den/die/Strafgefangene(n) Beyer Achim

am Sonntag, dem 10. Juli 1955 um 8-12 Uhr zu sprechen.

Die Sprechzeit beträgt 30 Minuten.

Auf die Einhaltung der Besuchserlaubnis-Bestimmungen (siehe Rückseite) wird besonders hingewiesen.

Waldheim, den 16. Juni 1955
10:00 - 10:30

1. Besuch abgehalten [Unterschrift]
2. Auf der Karteikarte B eingetragen

Leiter der Strafvollzugsanstalt [Unterschrift]
Besuchserlaubnisschein für Achim Beyer: Am 10. Juli 1955 darf seine Mutter ihn für 30 Minuten in der Haftanstalt Waldheim besuchen. (© Privat-Archiv Achim Beyer )