WaIdheim 347/1
Strafvollzugsanstalt
Besuchserlaubnisschein
Nur für Strafgefangene
Der Besuchserlaubnisschein hat nur Gültigkeit für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik und des demokratischen Sektors von Berlin
Herr/Frau/Frl. Else Beyer, Mutter, Werdau
erhält die Erlaubnis,
den/die/Strafgefangene(n) Beyer Achim
am Sonntag, dem 10. Juli 1955 um 8-12 Uhr zu sprechen.
Die Sprechzeit beträgt 30 Minuten.
Auf die Einhaltung der Besuchserlaubnis-Bestimmungen (siehe Rückseite) wird besonders hingewiesen.
Waldheim, den 16. Juni 1955
10:00 - 10:30
1. Besuch abgehalten [Unterschrift]
2. Auf der Karteikarte B eingetragen
Leiter der Strafvollzugsanstalt [Unterschrift]